Full text: Sozialismus und Regierung

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wie sie im 18. Jahrhundert gang und gäbe waren, bekannt, und viele 
Anzeichen deuten im übrigen darauf hin, daß die Bewegung zum 
Sozialismus vorläufig noch von Meinungsverschiedenheiten nicht so 
sehr über die Natur der Gesetzgebung als über das Wesen des Staates 
begleitet werden wird. Soll eine solche Auseinandersetzung nicht 
unnötig verlängert und soll sie erfolgreich abgeschlossen werden, so 
müssen sich die Sozialisten darüber klar sein, wie ihre Grundsätze 
sozialer Organisation und ihre Auffassung von der Natur der Ge 
sellschaft auf die demokratische Souveränität angewandt werden 
können. 
Wie steht nun der Sozialismus zu diesen Dingen? Da er den Staat 
als eine Persönlichkeit betrachtet, beschäftigt ihn das Problem, wie 
sich aus dieser Persönlichkeit eine getreue Vertretung des organischen 
Lebens der Gemeinschaft gestalten läßt. Es handelt sich insoweit nicht 
um eine Frage der Vertretung von Klassen (selbst nicht der arbeiten 
den), von Interessen oder der Bildung, all dies ist dem Sozialisten 
Frage zweiter Ordnung. Der Whig ereiferte sich für eine aufgeklärte, 
der Tory strebte nach einer starken und dauerhaften Regierung, und 
um dies zu erreichen, versuchten es beide mit den künstlichen Mitteln 
des Wahlzensus, der Bildungsmerkmale, der Klassenvertretung. Auch 
der Sozialist ist ein Freund der Aufklärung und der Beständigkeit, 
nur weiß er, daß sie nicht durch besondere Verfassungsvorrichtungen 
herbeigeführt und erreicht werden können, sondern daß sie nur Be 
dingungen eines gut regierten Staates sind. Eine gute Regierung 
bedingt sich selbst, und Erleuchtung und Dauerhaftigkeit sind die 
Folgen, keineswegs aber die Prämissen eines vortrefflichen Staates. 
Deshalb strebt der Sozialist nach Umfassenderem als Stabilität und 
Aufklärung: ihn bewegt der brennende Wunsch nach jener guten 
Regierung, die sich aus einer getreuen Vertretung der Staatspersön 
lichkeit ergibt. Wir haben demnach die an die Wahlfähigkeit zu 
knüpfenden Voraussetzungen, die eine gute Regierung verbürgen, zu 
eruieren. 
Das besondere Entwicklungsstadium, das eine Gemeinschaft in 
einem gegebenen Zeitpunkt erreicht hat, unterscheidet sich von den 
früheren und späteren Phasen und ist durch die Suprematie der im 
Staate wirkenden verschiedenen Einflüsse gekennzeichnet. Niemand, 
der mit historischem Sinn begabt ist, wird mit der Geschichte rechten,
	        
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