Full text: Sozialismus und Regierung

weil die bürgerlichen Klassen den Feudalismus in seiner beherrschen 
den Stellung im Staatsleben abgelöst haben oder weil sich die Ver 
wirklichung der vollen Demokratie eine Zeitlang verzögerte, weil die 
Ausübung des Wahlrechts an eine bestimmte Höhe des Besitzes ge 
bunden war, noch den Ausschluß der Frauen vom Parlamentswahl 
recht einfach dadurch erklären, daß der Mann ein Tyrann seiner weib 
lichen Gefährtin sei. Niemals wird solch ein kultivierter Geist ferner 
davon träumen, daß politische Argumente, die in den Jugendtagen 
des Liberalismus und im kräftigen Mannesalter der Whigs im Kurse 
standen, die Umstände und Zusammenhänge überleben können, die 
ihnen Geltung verliehen. Die Zeit naht, wo der individuelle und kol 
lektive Wohlstand der Gemeinschaft nur von einem Staate gefördert 
werden kann, in dem all und jeder an der Schaffung der gesetzgeben 
den und vollziehenden Tätigkeit interessiert ist. Dann kann keine 
noch so fortgeschrittene Klasse die ganze Gemeinschaft vertreten und 
können keinem noch so unentbehrlichen Interessenkreis alle Regie 
rungsaufgaben anvertraut werden. Vielmehr müssen dann die Er 
fahrungen aller durch den Staat zum Ausdruck kommen: der Reichen 
und Armen, der Besitzenden und der Besitzlosen. Dem Staate die 
soziale Erfahrung aller Erwachsenen dienstbar zu machen, die nicht 
aus stichhaltigen Gründen ihre Wahlfähigkeit verwirkt haben, sollte 
das politische Ziel des Sozialismus sein. Auf die Erfahrung der nichts 
tuenden Klassen und Interessengruppen, der antisozialen Schichten, 
die von der Gesellschaft leben, ohne ihr irgendwelchen Dienst zu 
leisten, aller jener, die Staat und Gesellschaft Gewalt angetan, Be 
stechungen angeboten und empfangen oder abscheuliche Verbrechen 
begangen haben, wird in der Theorie gern verzichtet. Praktisch ist 
aber das Sichten der Spreu von dem Weizen, das Sondern zwischen 
dem, was sozial ist und was nicht, so mühsam und bedenklich und 
von so vielen Umständen abhängig, die meistens nicht bestimmter sind 
als die dem Urteil und selbst der Vermutung unterworfenen Sachen, 
daß solche Versuche — ausgenommen in Kriminalangelegenheiten, wo 
die Tatsachen eine klare Sprache reden — lieber ganz unterbleiben 
sollten. Den Staat gegen die Gefahr dieser parasitären Interessen zu 
schützen, wäre alles, was uns in der Praxis zu tun übrigbliebe. Um 
dies zu erreichen, müssen hinsichtlich der Einflüsse der Finanzwelt 
und anderer Mächte, die bei Wahlen geltend gemacht werden können, 
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