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Anerkennung des Wertes der persönlichen Erfahrung für den Staat,
oder etwa, um mich präziser auszudrücken, der Erfahrung derjenigen
Gruppe der Gemeinschaft, der ein Individuum angehört. Denn nicht
einzelne, sondern Klassen oder Schichten von Individuen werden von
Zeit zu Zeit zum Wahlrecht zugelassen.
Wenn wir also den Grundsatz aufstellen, daß das Ziel der politischen
Organisation der Demokratie die vollendete Staatspersönlichkeit ist,
können wir dann die Gewißheit, dies zu erreichen, dadurch erhöhen,
daß die Wahlberechtigten an Hand von Kriterien, die über die bereits
erwähnten hinausragen, bestimmt würden? Sollte z. B. der Besitz eben
sogut als die Persönlichkeit vertreten sein? Deutet er auf besondere
Wertung von Erfahrungen? Wäre es ein Naturgesetz, daß hervorragende
soziale oder persönliche Vortrefflichkeit zur Eigentumserwerbung un
bedingt nötig sei, so könnten die Konservativen ihre Rolle mit Erfolg
behaupten. Aber materielle Güter werden mit allen möglichen Mitteln
und aus den verschiedensten Beweggründen erworben. So könnte der
Besitz von verkommenen Wohnhäusern sehr wohl die Entziehung der
Wahlfähigkeit begründen, während das Vorhandensein der von südafri
kanischen Minenmagnaten aufgekauften Villenviertel uns geradezu
verbietet, den Eigentumsbesitz mit besonderer bürgerlicher Auszeich
nung zu bedenken. Man kann sowohl durch Ausbeutung der Gesell
schaft als durch Dienste, die man ihr erweist, Eigentum erlangen, und
ein Schibboleth, das die Angehörigen der vermögenden Klassen in
solche scheidet, deren Besitz den Stempel sozialer Tugend und Red
lichkeit trägt, und in solche, die durch Preisgebung dieser Eigen
schaften reich geworden sind, gibt es nicht. Im übrigen sind die Be
dingungen, unter denen die gewaltige Konkurrenz des Erwerbslebens
und die hastige Jagd nach dem Reichtum stattfinden, derart beschaf
fen, daß sie die bürgerlichen Tugenden, wie sie der Besitz von irdischen
Gütern anzuzeigen schien, mehr als bisher in Frage stellen. Nicht
allein, daß der Reichtum oft auf unehrliche Weise erworben wird,
sein Anhäufen, das auf der ruhelosen Wachsamkeit unserer großen
Plusmacher und der von ihnen geforderten Vernachlässigung des
Schicksals anderer beruht, beschränkt den Geist und verkleinert die
Interessen. Man hat der Plutokratie in keinem Abschnitt der Welt
geschichte allzuviel soziale Kultur und bürgerliche Rechtschaffen
heit nachgerühmt. In unserer eigenen Zeit hat man der Geldaristo