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dieser wirtschaftlichen Ungerechtigkeit nachzudenken, die sich mit
unserem Gesellschaftsleben so unentwirrbar verknüpft hat. Um diesen
Zweck zu erreichen, befürwortet der Sozialist nicht die Abschaffung
des Privateigentums, sondern die Beschränkung seiner Operationsbasis.
Und die moderne Gesetzgebung bewegt sich denn auch in dieser
Richtung: Gesetzesvorlagen, die die Munizipalisierung der Straßenbahnen
begünstigen, wie auch das Budget von 1909 sind von diesem
Geist beseelt. Wenn diese Neuordnung der Eigentumsverhältnisse
die weitere Entwicklungslinie bleibt, so ist es vollkommen klar,
daß die Beständigkeit, die eine nach dem Besitz abgestufte Wahlfähigkeit
der Gesetzgebung verleihen soll, keine Dauerhaftigkeit des
Lebens, sondern Todesstarre wäre. Zum Wesen des Fortschritts gehört
ein Wechsel in der Methode und dem Geiste des Eigentums, verbunden
mit einer veränderten Auffassung über das, was als Privateigentum
zu behalten ratsam ist und was nicht — z. B. Privatbesitz
an Menschen, Sklaven. Wenn deshalb der Staat den Besitz als Prüfstein
der Wahlberechtigung erklären wollte, so gliche er einem Manne,
der durch sein ganzes Leben die Gepflogenheiten der Jugend zu beobachten
sich entschlossen hätte, oder den amerikanischen Südstaaten
vor dem Bürgerkrieg, hätten sie darauf bestanden, daß nur Sklavenbesitzer
wählen dürften. Wollte man die Gebräuche der Zukunft
im voraus festlegen, so wären die vorübergehenden sozialen Gewohnheiten
mit der höchsten Gewalt ausgestattet.
Von derselben fundamentalen Bedeutung ist das Argument, daß
jeder Bürger an der moralischen und politischen Leistungsfähigkeit
seines Staates interessiert ist, was die Sonderinteressen der besitzenden
Klassen an Wichtigkeit und Wert weit überschattet. Einem wohlgefügten
Staatswesen sind die Erfahrungen der besitzlosen und der vermögenden
Klassen in gleichem Grade unentbehrlich. Die Lebenspraxis
des Armen, dem niedriger Lohn, unregelmäßige Beschäftigung oder
sonstiges Mißgeschick nie die Möglichkeit zur Eigentumserwerbung geboten
haben, ist politisch so hoch zu werten wie die Erfahrung des
Millionärs, dessen einzige Beschwerden und Plackereien der Überfülle
von Besitz entsprungen sind. Beim expropriierten und landlosen Kätner
ist viel eher eine sozial vernünftige Ansicht über Landbesitz vorauszusetzen,
als beim Grundbesitzer, der dem Jagdvergnügen frönt,
and der beschäftigungslose Lohnarbeiter, dem ein Unterstützungs