Full text : Sozialismus und Regierung

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dieser  wirtschaftlichen  Ungerechtigkeit  nachzudenken,  die  sich  mit
unserem  Gesellschaftsleben  so  unentwirrbar  verknüpft  hat.  Um  diesen
Zweck  zu  erreichen,  befürwortet  der  Sozialist  nicht  die  Abschaffung
des  Privateigentums,  sondern  die  Beschränkung  seiner  Operationsbasis. ­
  Und  die  moderne  Gesetzgebung  bewegt  sich  denn  auch  in  dieser
Richtung:  Gesetzesvorlagen,  die  die  Munizipalisierung  der  Straßenbahnen ­
  begünstigen,  wie  auch  das  Budget  von  1909  sind  von  diesem
Geist  beseelt.  Wenn  diese  Neuordnung  der  Eigentumsverhältnisse
die  weitere  Entwicklungslinie  bleibt,  so  ist  es  vollkommen  klar,
daß  die  Beständigkeit,  die  eine  nach  dem  Besitz  abgestufte  Wahlfähigkeit ­
  der  Gesetzgebung  verleihen  soll,  keine  Dauerhaftigkeit  des
Lebens,  sondern  Todesstarre  wäre.  Zum  Wesen  des  Fortschritts  gehört ­
  ein  Wechsel  in  der  Methode  und  dem  Geiste  des  Eigentums,  verbunden ­
  mit  einer  veränderten  Auffassung  über  das,  was  als  Privateigentum ­
  zu  behalten  ratsam  ist  und  was  nicht  —  z.  B.  Privatbesitz
an  Menschen,  Sklaven.  Wenn  deshalb  der  Staat  den  Besitz  als  Prüfstein ­
  der  Wahlberechtigung  erklären  wollte,  so  gliche  er  einem  Manne,
der  durch  sein  ganzes  Leben  die  Gepflogenheiten  der  Jugend  zu  beobachten ­
  sich  entschlossen  hätte,  oder  den  amerikanischen  Südstaaten
vor  dem  Bürgerkrieg,  hätten  sie  darauf  bestanden,  daß  nur  Sklavenbesitzer ­
  wählen  dürften.  Wollte  man  die  Gebräuche  der  Zukunft
im  voraus  festlegen,  so  wären  die  vorübergehenden  sozialen  Gewohnheiten ­
  mit  der  höchsten  Gewalt  ausgestattet.
Von  derselben  fundamentalen  Bedeutung  ist  das  Argument,  daß
jeder  Bürger  an  der  moralischen  und  politischen  Leistungsfähigkeit
seines  Staates  interessiert  ist,  was  die  Sonderinteressen  der  besitzenden
Klassen  an  Wichtigkeit  und  Wert  weit  überschattet.  Einem  wohlgefügten ­
  Staatswesen  sind  die  Erfahrungen  der  besitzlosen  und  der  vermögenden ­
  Klassen  in  gleichem  Grade  unentbehrlich.  Die  Lebenspraxis
des  Armen,  dem  niedriger  Lohn,  unregelmäßige  Beschäftigung  oder
sonstiges  Mißgeschick  nie  die  Möglichkeit  zur  Eigentumserwerbung  geboten ­
  haben,  ist  politisch  so  hoch  zu  werten  wie  die  Erfahrung  des
Millionärs,  dessen  einzige  Beschwerden  und  Plackereien  der  Überfülle
von  Besitz  entsprungen  sind.  Beim  expropriierten  und  landlosen  Kätner ­
  ist  viel  eher  eine  sozial  vernünftige  Ansicht  über  Landbesitz  vorauszusetzen, ­
  als  beim  Grundbesitzer,  der  dem  Jagdvergnügen  frönt,
and  der  beschäftigungslose  Lohnarbeiter,  dem  ein  Unterstützungs ­
            
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