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von Bevollmächtigten anzusprechen. In der Praxis bewährt sich die
Theorie der Bevollmächtigung nicht, sie kann niemals den Regierungs
realitäten entsprechen. Und sollte darauf bestanden werden, so
würde sie nur die Leistungsfähigkeit der Gesetzgebung beeinträchtigen,
und insofern sie beabsichtigt, die öffentlichen Bedürfnisse durch das
Parlament besser zum Ausdruck zu bringen, wäre die auf ihre Propa
gierung verwandte Mühe verloren. Bewußtsein und Überzeugung
können niemals von der parlamentarischen Tätigkeit abstrahiert und
in die von der Theorie der Bevollmächtigung vorgeschriebenen engen
Grenzen der Aktionssphäre gebannt werden. Die Aufgabe der ge
wählten Vertreter besteht darin, das Leben des Staates richtig zu
erfassen und zu deuten, seine unmittelbaren Tendenzen zu ver
stehen, die Stärke seiner Lebensimpulse zu messen und deren Rich
tung zu ermitteln, die Hindernisse für alle jene wegzuräumen, die
für das Recht die Klinge führen, den Mächten der Ungerechtigkeit
aber Schwierigkeiten aufzutürmen. Ein Beauftragter ist jedoch für
ein solches Werk nicht geeignet; nur ein Mann, der seinem Charakter
und seiner Intelligenz verantwortlich ist, kann solchen Anforderungen
genügen. Das Volk muß allerdings den allgemeinen Standpunkt und
die Grundsätze dieses Mannes gutheißen, doch dessen Hand kann
niemand lenken und niemand kann ihm Worte in den Mund legen. Mit
dem Gedankenschema der individualistischen Volkssouveränität kann
die Rolle des Volksvertreters nicht erklärt werden.
Doch selbst die Bevollmächtigungstheorie kann nicht alle An
sprüche der individualistischen Ansicht von der Volkssouveränität be
friedigen, weshalb denn eine umfassendere Veränderung der parlamen
tarischen Praxis empfohlen wird. Der Zusammenhang parlamentari
scher Regierung soll ganz und gar zerrissen werden; das Referendum
wird im Namen abstrakt demokratischer Vollkommenheit individua
listischen Charakters befürwortet. Zwar wird das Parlament unter
diesem Regierungssystem noch Gesetze entwerfen und beraten, doch
müssen alle Vorlagen dem Volke zur Abstimmung unterbreitet werden.
Sie können in dieser entweder angenommen oder abgelehnt, aber nie
mals abgeändert werden.
Beim ersten Anblick scheint das Referendum insofern demokratischer
zu sein, als durch sein Walten die effektive Kontrolle des Volkes über
die Gesetzgebung erhöht werde In Wirklichkeit verstärkt es nur die