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nur während der Spezialberatung eines Entwurfes ausübt, wo detaillierte
Amendierungen und Informationen über jeden zweifelhaften
Punkt gemacht resp. gegeben werden. Das Volk kann aber nichts amendieren,
sich nicht über alle Details informieren. So etwas ist schon physisch
unmöglich. Selbst wenn Vorkehrungen getroffen werden könnten,
damit zwei- oder dreihundert j ährlicheVolksabstimmungen stattfänden
oder selbst nur ein halbes Dutzend, wenn nur wichtige Gesetzesvorlagen
dem Volksvotum unterworfen werden sollten —, wäre die Befragung
zwecklos. Das Referendum gestattet dem Volke höchstens, an
der Abstimmung in dritter Lesung zu partizipieren.
Und selbst dies könnte sich nur in sehr unvollkommener Weise vollziehen.
Nachdem die Grundzüge und die Einzelheiten eines Entwurfes
in Anwesenheit des Abgeordneten oder seiner Fraktionsgenossen eingehend
besprochen worden sind, stimmt er in der dritten Lesung entweder
mit Ja oder mit Nein. Während der Behandlung der Vorlage im
Plenum des Hauses wird dem Abgeordneten ein umfassender Informationsstoff
in Form von Reden, Amendements, Dokumenten, Denkschriften
zugesandt. Hat er nun eine endgültige Entscheidung zu treffen,
so ist er imstande, gewesen, vorher die prinzipielle Berechtigung
der Maßregel und den praktischen Wert ihrer Einzelbestimmungen zu
erwägen, ihr Verhältnis zu bestehenden Gesetzen zu untersuchen, ihre
Fähigkeit, die beabsichtigten Zwecke zu erfüllen, zu prüfen und die
Notwendigkeit ihrer Kompromisse zu erkennen — kurz, er ist in der
Lage, den Entwurf in seinen sozialen Rahmen einzufügen und nach
sorgfältiger Abwägung des Für und Wider sein Urteil über die Vorlage
zu fällen. Das ist der Gedanke der dritten Lesung. Er kann nur von
einem Parlamente ausgeführt werden, das im Leben der Nation ein
besonderes Organ bildet, recht eigentlich zu dem Zwecke eingerichtet,
die notwendigen gesetzgebenden Funktionen in der Gesellschaft auszuüben.
Die von der Volksabstimmung vorzunehmende dritte Lesung wäre
aber etwas Grundverschiedenes. Eine Gesetzesvorlage besteht aus verschiedenen
Abschnitten, umschließt mehrere Satzstücke, von denen
jedes vielleicht einer änderen Formulierung fähig ist. DieWählermassen
von John o’Groats bis Land's End hätten keine Möglichkeit gehabt,
detaillierte Amendierungen in den Kommissionen vorzuschlagen oder
den Beweisgründen in den Ausschüssen zu lauschen. Sie hätten sich