Full text : Sozialismus und Regierung

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nur  während  der  Spezialberatung  eines  Entwurfes  ausübt,  wo  detaillierte ­
  Amendierungen  und  Informationen  über  jeden  zweifelhaften
Punkt  gemacht  resp.  gegeben  werden.  Das  Volk  kann  aber  nichts  amendieren,
  sich  nicht  über  alle  Details  informieren.  So  etwas  ist  schon  physisch ­
  unmöglich.  Selbst  wenn  Vorkehrungen  getroffen  werden  könnten,
damit  zwei-  oder  dreihundert  j  ährlicheVolksabstimmungen  stattfänden
oder  selbst  nur  ein  halbes  Dutzend,  wenn  nur  wichtige  Gesetzesvorlagen ­
  dem  Volksvotum  unterworfen  werden  sollten  —,  wäre  die  Befragung ­
  zwecklos.  Das  Referendum  gestattet  dem  Volke  höchstens,  an
der  Abstimmung  in  dritter  Lesung  zu  partizipieren.
Und  selbst  dies  könnte  sich  nur  in  sehr  unvollkommener  Weise  vollziehen. ­
  Nachdem  die  Grundzüge  und  die  Einzelheiten  eines  Entwurfes
in  Anwesenheit  des  Abgeordneten  oder  seiner  Fraktionsgenossen  eingehend ­
  besprochen  worden  sind,  stimmt  er  in  der  dritten  Lesung  entweder ­
  mit  Ja  oder  mit  Nein.  Während  der  Behandlung  der  Vorlage  im
Plenum  des  Hauses  wird  dem  Abgeordneten  ein  umfassender  Informationsstoff ­
  in  Form  von  Reden,  Amendements,  Dokumenten,  Denkschriften ­
  zugesandt.  Hat  er  nun  eine  endgültige  Entscheidung  zu  treffen, ­
  so  ist  er  imstande,  gewesen,  vorher  die  prinzipielle  Berechtigung
der  Maßregel  und  den  praktischen  Wert  ihrer  Einzelbestimmungen  zu
erwägen,  ihr  Verhältnis  zu  bestehenden  Gesetzen  zu  untersuchen,  ihre
Fähigkeit,  die  beabsichtigten  Zwecke  zu  erfüllen,  zu  prüfen  und  die
Notwendigkeit  ihrer  Kompromisse  zu  erkennen  —  kurz,  er  ist  in  der
Lage,  den  Entwurf  in  seinen  sozialen  Rahmen  einzufügen  und  nach
sorgfältiger  Abwägung  des  Für  und  Wider  sein  Urteil  über  die  Vorlage
zu  fällen.  Das  ist  der  Gedanke  der  dritten  Lesung.  Er  kann  nur  von
einem  Parlamente  ausgeführt  werden,  das  im  Leben  der  Nation  ein
besonderes  Organ  bildet,  recht  eigentlich  zu  dem  Zwecke  eingerichtet,
die  notwendigen  gesetzgebenden  Funktionen  in  der  Gesellschaft  auszuüben. ­

Die  von  der  Volksabstimmung  vorzunehmende  dritte  Lesung  wäre
aber  etwas  Grundverschiedenes.  Eine  Gesetzesvorlage  besteht  aus  verschiedenen ­
  Abschnitten,  umschließt  mehrere  Satzstücke,  von  denen
jedes  vielleicht  einer  änderen  Formulierung  fähig  ist.  DieWählermassen
von  John  o’Groats  bis  Land's  End  hätten  keine  Möglichkeit  gehabt,
detaillierte  Amendierungen  in  den  Kommissionen  vorzuschlagen  oder
den  Beweisgründen  in  den  Ausschüssen  zu  lauschen.  Sie  hätten  sich
            
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