36 BI. Arbeitsschutzbestimmungen der GO. (Titel VII)
1.
Anmerkung:
Der 8 139 e GO. ist im wesentlichen überholt durch die
Verordnung über die Arbeitszeit der Angestellten (vergl.
Teil AIII).
Der 8 139 6 GO,. soll ersetzt werden durch 8 39 Abs. 1,
8 41 des Arbeitsschutzgesetzes (vergl. Teil D).
2.
81391
Auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der be⸗
teiligten Geschäftsinhaber kann für eine Gemeinde oder
mehrere örtlich unmittelbar zusammenhängende Gemein⸗
den durch Anordnung der höheren Verwaltungsbehörde
nach Anhörung der Gemeindebehörden für alle oder ein⸗
zelne Geschäftszweige angeordnet werden, daß die offenen
Verkaufsstellen während bestimmter Zeiträume oder wäh⸗
rend des ganzen Jahres auch in der Zeit zwischen acht und
neun Uhr abends und zwischen fünf und sieben Uhr
morgens für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein
müssen. Die Bestimmungen der 88 139 0 und 139 d wer—
den hierdurch nicht berührt.
Auf Antrag von mindestens einem Drittel der be—
teiligten desieber hat die höhere Verwaltungs⸗
behörde die beteiligten Geschäftsinhaber durch ortsübliche
——— oder besondere Mitteilung zu einer
Außerung für oder gegen die Einführung des Laden⸗
chlusses im Sinne des vorstehenden Absatzes aufzu⸗
ordern. Erklären sich zwei Drittel der Abstimmenden
ür die Einführung, so kann die höhere Verwaltungs⸗
ehörde die entsprechende Anordnung treffen.
Der Bundesrat ist befugt, Bestimmungen darüber
zu erlassen, in welchem Verfahren die erforderliche Zahl
von Geschäftsinhabern festzustellen ist.
Während der Zeit, wo Verkaufsstellen auf Grund
des Abs. 1 geschlossen sein müssen, ist der Verkauf von
Waren der in diesen Verkaufsstellen geführten Art sowie
das Jebieten von solchen Waren auf öffentlichen Wegen,
Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder
Iue vorherige Bestellung von Haus zu Haus im stehenden
ewerbebetriebe (8 42 6 Abs. 1 Ziffer 1) sowie im Ge⸗
werbebetrieb im Umherziehen (8 55 Abs. 1 Ziffer 1) ver⸗
boten. Ausnahmen können von der Ortspolizeibehörde
zugelassen werden. Die Bestimmung des 8 554 Abs. 2
Satz 2 findet Anwendung.