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nur während der Spezialberatung eines Entwurfes ausübt, wo detail
lierte Amendierungen und Informationen über jeden zweifelhaften
Punkt gemacht resp. gegeben werden. Das Volk kann aber nichts amen-
dieren, sich nicht über alle Details informieren. So etwas ist schon phy
sisch unmöglich. Selbst wenn Vorkehrungen getroffen werden könnten,
damit zwei- oder dreihundert j ährlicheVolksabstimmungen stattfänden
oder selbst nur ein halbes Dutzend, wenn nur wichtige Gesetzesvor
lagen dem Volksvotum unterworfen werden sollten —, wäre die Be
fragung zwecklos. Das Referendum gestattet dem Volke höchstens, an
der Abstimmung in dritter Lesung zu partizipieren.
Und selbst dies könnte sich nur in sehr unvollkommener Weise voll
ziehen. Nachdem die Grundzüge und die Einzelheiten eines Entwurfes
in Anwesenheit des Abgeordneten oder seiner Fraktionsgenossen ein
gehend besprochen worden sind, stimmt er in der dritten Lesung ent
weder mit Ja oder mit Nein. Während der Behandlung der Vorlage im
Plenum des Hauses wird dem Abgeordneten ein umfassender Infor
mationsstoff in Form von Reden, Amendements, Dokumenten, Denk
schriften zugesandt. Hat er nun eine endgültige Entscheidung zu tref
fen, so ist er imstande, gewesen, vorher die prinzipielle Berechtigung
der Maßregel und den praktischen Wert ihrer Einzelbestimmungen zu
erwägen, ihr Verhältnis zu bestehenden Gesetzen zu untersuchen, ihre
Fähigkeit, die beabsichtigten Zwecke zu erfüllen, zu prüfen und die
Notwendigkeit ihrer Kompromisse zu erkennen — kurz, er ist in der
Lage, den Entwurf in seinen sozialen Rahmen einzufügen und nach
sorgfältiger Abwägung des Für und Wider sein Urteil über die Vorlage
zu fällen. Das ist der Gedanke der dritten Lesung. Er kann nur von
einem Parlamente ausgeführt werden, das im Leben der Nation ein
besonderes Organ bildet, recht eigentlich zu dem Zwecke eingerichtet,
die notwendigen gesetzgebenden Funktionen in der Gesellschaft aus
zuüben.
Die von der Volksabstimmung vorzunehmende dritte Lesung wäre
aber etwas Grundverschiedenes. Eine Gesetzesvorlage besteht aus ver
schiedenen Abschnitten, umschließt mehrere Satzstücke, von denen
jedes vielleicht einer änderen Formulierung fähig ist. DieWählermassen
von John o’Groats bis Land's End hätten keine Möglichkeit gehabt,
detaillierte Amendierungen in den Kommissionen vorzuschlagen oder
den Beweisgründen in den Ausschüssen zu lauschen. Sie hätten sich