Full text: Sozialismus und Regierung

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nur während der Spezialberatung eines Entwurfes ausübt, wo detail 
lierte Amendierungen und Informationen über jeden zweifelhaften 
Punkt gemacht resp. gegeben werden. Das Volk kann aber nichts amen- 
dieren, sich nicht über alle Details informieren. So etwas ist schon phy 
sisch unmöglich. Selbst wenn Vorkehrungen getroffen werden könnten, 
damit zwei- oder dreihundert j ährlicheVolksabstimmungen stattfänden 
oder selbst nur ein halbes Dutzend, wenn nur wichtige Gesetzesvor 
lagen dem Volksvotum unterworfen werden sollten —, wäre die Be 
fragung zwecklos. Das Referendum gestattet dem Volke höchstens, an 
der Abstimmung in dritter Lesung zu partizipieren. 
Und selbst dies könnte sich nur in sehr unvollkommener Weise voll 
ziehen. Nachdem die Grundzüge und die Einzelheiten eines Entwurfes 
in Anwesenheit des Abgeordneten oder seiner Fraktionsgenossen ein 
gehend besprochen worden sind, stimmt er in der dritten Lesung ent 
weder mit Ja oder mit Nein. Während der Behandlung der Vorlage im 
Plenum des Hauses wird dem Abgeordneten ein umfassender Infor 
mationsstoff in Form von Reden, Amendements, Dokumenten, Denk 
schriften zugesandt. Hat er nun eine endgültige Entscheidung zu tref 
fen, so ist er imstande, gewesen, vorher die prinzipielle Berechtigung 
der Maßregel und den praktischen Wert ihrer Einzelbestimmungen zu 
erwägen, ihr Verhältnis zu bestehenden Gesetzen zu untersuchen, ihre 
Fähigkeit, die beabsichtigten Zwecke zu erfüllen, zu prüfen und die 
Notwendigkeit ihrer Kompromisse zu erkennen — kurz, er ist in der 
Lage, den Entwurf in seinen sozialen Rahmen einzufügen und nach 
sorgfältiger Abwägung des Für und Wider sein Urteil über die Vorlage 
zu fällen. Das ist der Gedanke der dritten Lesung. Er kann nur von 
einem Parlamente ausgeführt werden, das im Leben der Nation ein 
besonderes Organ bildet, recht eigentlich zu dem Zwecke eingerichtet, 
die notwendigen gesetzgebenden Funktionen in der Gesellschaft aus 
zuüben. 
Die von der Volksabstimmung vorzunehmende dritte Lesung wäre 
aber etwas Grundverschiedenes. Eine Gesetzesvorlage besteht aus ver 
schiedenen Abschnitten, umschließt mehrere Satzstücke, von denen 
jedes vielleicht einer änderen Formulierung fähig ist. DieWählermassen 
von John o’Groats bis Land's End hätten keine Möglichkeit gehabt, 
detaillierte Amendierungen in den Kommissionen vorzuschlagen oder 
den Beweisgründen in den Ausschüssen zu lauschen. Sie hätten sich
	        
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