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deshalb auch nicht die nötigen Kenntnisse aneignen können, den Ent
wurf als praktisches Ganze richtig zu schätzen — als „das Beste, was un
ter denUmständen geschaffen werden kann“. IhrVotum könnte nur eine
zusammenhangslose und flüchtige Mischung von Motiven ausdrücken,
die teils einer zweiten Lesung angemessen wären: den Prinzipien, teils
der Kommisionsarbeit: den Details, und teils der dritten Lesung: der
Zweckmäßigkeit von Kompromissen. In einem Lande wie die Schweiz,
wo die Legislative durch die Dezentralisierung des politischen Lebens,
die sich aus der politischen Vergangenheit des Gemeinwesens ergeben
hat, von sekundärer Bedeutung ist, oder in Gegenden wie die westli
chen Staaten Amerikas, wo sich die soziale Organisation noch in den
Anfängen befindet, oder in Staaten wie wiederum die Schweiz, wo der
Träger eines wirtschaftlichen Interesses und ein Charaktertypus: der
Bauer, in den nationalen Geschicken dominiert, oder in Gemeinschaften
wie einige amerikanische Städte, wo sich der Krebs der Korrup
tion bis in die edlen Teile des Volkes gefressen hat, vermag die durch
das Referendum charakterisierte Methode der demokratischen Kon
trolle nur geringen Schaden anzustiften, ja selbst als kleinstes Übel
kann man dort seine Zuflucht zu ihr nehmen. Auch in Staaten von der
räumlichen Ausdehnung der griechischen Stadtstaaten, wo ein stimm
begabter Redner von der Tribüne aus jeden Wähler anreden kann, ist
die Methode anwendbar. Unter solchen Bedingungen ist das Referen
dum der Ausdruck eines primitiven Gesellschaftstypus oder der unvoll
kommene, einem unglücklichenGesellschaftszustand angepaßte Mecha
nismus. Doch in einem Lande wie Großbritannien, wo das politische
Leben der Gesellschaft für die soziale Wohlfahrt von höchster Wichtig
keit ist und wo die komplizierten Beziehungen der verschiedenen
Klassen der Staatsbürger oder der einzelnen Individuen zu einander nur
durch ein ausgearbeitetes Gesetzgebungssystem gesichert werden kön
nen, müßte ein Referendum ein unnötiges Hinausschieben der Gesetzes
schöpfung, ein Erstarren der sozialen Struktur, eine Unbeweglichkeit
der Gesellschaft und eine Verzögerung sozialer Experimente auf legis
lativem Wege ergeben L Soll das Referendum zum Ersatz für eine Zweite
Kammer dienen, so wird es grundstürzenden gesetzgeberischen Ver
änderungen größere Hindernisse bereiten als das House of Lords, und
1 Dicey in Law and Opinion in England, p. 61, nennt das Referendum „einen Me-
chanismus, der sozialistische Neuerungen verzögert“.