fullscreen: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

5606.—560 g. 
Nr. 
1) 560 b. 
*) 560 c. 
l ) 560 d. 
a ) 560 e. 
a ) 560 f. 
a ) 560 g. 
chons); Schlag-, Näh-, Florteilrienien, Lederschnüre für Spinnerei 
und Weberei; Bindriemen, Webervögel; alle diese aus Leder, 
rohen Häuten usw. 
Pferdegeschirre. 
Ledertapeten. 
A, D 
Koffer, Taschen, Zelte, Aufnahmetücher und andere Waren aus Leder 
aller Art, rohen enthaarten oder behaarten Häuten, Pergament, 
tierischen Blasen, Goldschlägerhaut oder Häuten von Fischen oder 
Kriechtieren oder damit ganz oder teilweise überzogen; Stickereien 
auf Leder; auch Sattler- und Täschnerwaren aus groben Gespinst 
waren von pflanzlichen Spinnstoffen oder aus Seilerarbeit der 
Nr. 484 oder 485, oder damit ganz oder zum größeren Teil überzogen. 
Sattlerwaren: Reisetaschen, Reiserollen und Handkoffer aus Leder. 
Täschnerwaren: Geldtäschchen (Portemonnaies), Zigarren-, Zigaretten-, 
Brieftaschen, Näh- und Reisenecessaires, Damen-, Umhängetaschen 
aus Leder oder Kunstleder (Nachahmungen), (auch Mappen, auch 
Taschen mit Toilette-Einrichtung für Damen). 
Zelte, Aufnahmetücher usw. aus Leder aller Art, rohen enthaarten oder 
behaarten Häuten, Pergament, tierischen Blasen, Goldschlägerhaut 
oder Häuten von Fischen oder Kriechtieren oder damit ganz oder 
teilweise überzogen; aus groben Gespinstwaren von pflanzlichen 
Spinnstoffen oder aus Seilerarbeit der Nrn. 484 oder 485, oder 
damit ganz oder zum größeren Teile überzogen; Stickereien auf 
Leder; Ledertapeten. 
Für die Ausfuhr 
fallen diese Wa 
ren unter 560 c /g 
und sind dort ge 
nannt (vgl. 560 
c—g) 
A, D ausgenom 
men andere Kof 
fer als Handkoffer; 
ferner Schmucken 
u. Phantasiekasten, 
Lederetuis,Da 
nken- u. Kinder 
gürtel, Reisekissen, 
Einbanddecken für 
Albums, für Bü 
cher u. für Notiz 
blöcke, Besuchs 
kartentaschen, 
Schlüsseltaschen, 
Würfelbecher, 
Adreßschilder,Uhr 
riemen, Armbän 
der, Uhrarmbän 
der, Brillen- und 
Klemmerfutterale, 
Schultaschen, Bil- 
U Für die Einfuhr a ) Für die Ausfuhr.
	        
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