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Verzeichnis R.
1. Abkochungen und Aufgüsse (decocta et infusa);
2. Ätzstifte (styli caustici);
3. Auszüge in fester oder flüssiger Form (extracta
et tincturae), ausgenommen:
Arnikatinktur,
Baldriantinktur, auch ätherische,
Benediktineressenz,
Benzoetinktur,
Bischofessenz,
Eichelkaffee-Extrakt,
Fichtennadelextrakt,
Fleischextrakt,
Himbeeressig,
Kaffee-Extrakt,
Lakritzen (Süßholzsaft), auch mit Anis,
Malzextrakt, auch mit Eisen, Lebertran oder
Kalk,
Myrrhentinktur,
N elkentinktur,
Tee-Extrakt von Blättern des Teestrauches,
Vanillintinktur,
Wacholderextrakt;
4. Oemenge, trockene, von Salzen oder zerkleinerten
Substanzen, oder von beiden untereinander,
auch wenn die zur Vermengung
bestimmten einzelnen Bestandteile gesondert
verpackt sind (pulveres, salia et species mixta)
sowie Verreibungen jeder Art (triturationes),
ausgenommen:
Brausepulver aus Natriumbikarbonat und
Weinsäure, auch mit Zucker oder ätherischen
Ölen gemischt,
Eichelkakao, auch mit Malz,
Hafermehlkakao,
Riechsalz,
Salizylstreupulver,
Salze, welche aus natürlichen Mineralwässern
bereitet oder den solchergestalt bereiteten
Salzen nachgebildet sind,
Schneeberger Schnupftabak mit einem Gehalte
von höchstens drei Gewichtsteilen
Nieswurzel in 100 Teilen des Schnupftabaks
;
5. Gemische, flüssige, und Lösungen (mixturae
et solutiones), einschließlich gemischte Balsame,
Honigpräparate und Sirupe, ausgenommen
:
Ätherweingeist (H off mannstropfen).
Ameisenspiritus,
Aromatischer Essig,
Bleiwasser, mit einem Gehalte von höchstens
zwei Gewichtsteilen Bleiessig in
100 Teilen der Mischung,
Eukalyptuswasser,
Fenchelhonig,
Fichtennadelspiritus (Waldwollextrakt).
Franzbranntwein mit Kochsalz,
Kalkwasser, auch mit Leinöl,
Kampferspiritus,
Karmelitergeist,
Lebertran mit ätherischen ölen,
Mischungen von Ätherweingeist, Kampferspiritus,
Seifenspiritus, Salmiakgeist und
Spanischpfeffertinktur oder von einzelnen
dieser fünf Flüssigkeiten untereinander
zum Gebrauche für Tiere, sofern die einzelnen
Bestandteile der Mischungen auf
den Gefäßen, in denen die Abgabe erfolgt,
abgegeben werden,
Obstsäfte mit Zucker, Essig oder Fruchtsäuren
eingekocht,
Pepsinwein,
Rosenhonig, auch mit Borax,
Seifenspiritus,
Weißer Sirup;
6. Kapseln, gefüllte, von Leim (Gelatine) oder
Stärkemehl (capsulae gelatinosae et amylaceae
repletae), ausgenommen solche Kapseln,
welche
Brausepulver der unter Nr. 4 angegebenen
Art,
Kopaivabalsam,
Lebertran,
N atriumbikarbonat,
Rizinusöl oder
Weinsäure enthalten;
7. Latwergen (electuaria);
8. Linimente (linimenta), ausgenommen:
flüchtiges Liniment;
9. Pastillen (auch Plätzchen und Zeltchen),
Tabletten, Pillen und Körner (pastilli, rötulae
et trochisci, tabulettae, pilulae et granula),
ausgenommen :
aus natürlichen Mineralwässern oder aus
künstlichen Mineralquellsalzen bereitete
Pastillen,
Einfache Molkenpastillen,
Pfefferminzplätzchen,
Salmiakpastillen, auch mit Lakritzen und
Geschmackzusätzen, welche nicht zu den
Stoffen des Verzeichnisses B gehören;
Tabletten aus Saccharin, Natriumbikarbonat
oder Brausepulver, auch mit Geschmackzusätzen,
welche nicht zu den Stoffen
des Verzeichnisses B gehören;
10. Pflaster und Salben (emplastra et unguenta),
ausgenommen:
Bleisalbe zum Gebrauche für Tiere,
Borsalbe zum Gebräuche für Tiere,
Cold-cream, auch mit Glyzerin, Lanolin
oder Vaselin,
Pechpflaster, dessen Masse lediglich aus
Pech, Wachs, Terpentin und Fett oder
einzelnen dieser Stoffe besteht.
Englisches Pflaster,
Heftpflaster,
Hufkitt,
Lippenpomade,
Pappelpomade,
Salizyltalg,
Senfleinen,
Senfpapier,
Terpentinsalbe zum Gebrauch für Tiere,
Zinksalbe zum Gebrauch für Tiere;
11. Suppositorien (suppositoria) in jeder Form
(Kugeln, Stäbchen, Zäpfchen oder dgl.) sowie
Wundstäbchen (cereoli).