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Verzeichnis R.
1. Abkochungen und Aufgüsse (decocta et in-
fusa);
2. Ätzstifte (styli caustici);
3. Auszüge in fester oder flüssiger Form (ex-
tracta et tincturae), ausgenommen:
Arnikatinktur,
Baldriantinktur, auch ätherische,
Benediktineressenz,
Benzoetinktur,
Bischofessenz,
Eichelkaffee-Extrakt,
Fichtennadelextrakt,
Fleischextrakt,
Himbeeressig,
Kaffee-Extrakt,
Lakritzen (Süßholzsaft), auch mit Anis,
Malzextrakt, auch mit Eisen, Lebertran oder
Kalk,
Myrrhentinktur,
N elkentinktur,
Tee-Extrakt von Blättern des Teestrauches,
Vanillintinktur,
Wacholderextrakt;
4. Oemenge, trockene, von Salzen oder zer
kleinerten Substanzen, oder von beiden unter
einander, auch wenn die zur Vermengung
bestimmten einzelnen Bestandteile gesondert
verpackt sind (pulveres, salia et species mixta)
sowie Verreibungen jeder Art (triturationes),
ausgenommen:
Brausepulver aus Natriumbikarbonat und
Weinsäure, auch mit Zucker oder ätheri
schen Ölen gemischt,
Eichelkakao, auch mit Malz,
Hafermehlkakao,
Riechsalz,
Salizylstreupulver,
Salze, welche aus natürlichen Mineralwäs
sern bereitet oder den solchergestalt be
reiteten Salzen nachgebildet sind,
Schneeberger Schnupftabak mit einem Ge
halte von höchstens drei Gewichtsteilen
Nieswurzel in 100 Teilen des Schnupf
tabaks ;
5. Gemische, flüssige, und Lösungen (mixturae
et solutiones), einschließlich gemischte Bal
same, Honigpräparate und Sirupe, aus
genommen :
Ätherweingeist (H off mannstropfen).
Ameisenspiritus,
Aromatischer Essig,
Bleiwasser, mit einem Gehalte von höch
stens zwei Gewichtsteilen Bleiessig in
100 Teilen der Mischung,
Eukalyptuswasser,
Fenchelhonig,
Fichtennadelspiritus (Waldwollextrakt).
Franzbranntwein mit Kochsalz,
Kalkwasser, auch mit Leinöl,
Kampferspiritus,
Karmelitergeist,
Lebertran mit ätherischen ölen,
Mischungen von Ätherweingeist, Kampfer
spiritus, Seifenspiritus, Salmiakgeist und
Spanischpfeffertinktur oder von einzelnen
dieser fünf Flüssigkeiten untereinander
zum Gebrauche für Tiere, sofern die ein
zelnen Bestandteile der Mischungen auf
den Gefäßen, in denen die Abgabe er
folgt, abgegeben werden,
Obstsäfte mit Zucker, Essig oder Frucht
säuren eingekocht,
Pepsinwein,
Rosenhonig, auch mit Borax,
Seifenspiritus,
Weißer Sirup;
6. Kapseln, gefüllte, von Leim (Gelatine) oder
Stärkemehl (capsulae gelatinosae et amyl-
aceae repletae), ausgenommen solche Kap
seln, welche
Brausepulver der unter Nr. 4 angegebenen
Art,
Kopaivabalsam,
Lebertran,
N atriumbikarbonat,
Rizinusöl oder
Weinsäure enthalten;
7. Latwergen (electuaria);
8. Linimente (linimenta), ausgenommen:
flüchtiges Liniment;
9. Pastillen (auch Plätzchen und Zeltchen),
Tabletten, Pillen und Körner (pastilli, rötulae
et trochisci, tabulettae, pilulae et granula),
ausgenommen :
aus natürlichen Mineralwässern oder aus
künstlichen Mineralquellsalzen bereitete
Pastillen,
Einfache Molkenpastillen,
Pfefferminzplätzchen,
Salmiakpastillen, auch mit Lakritzen und
Geschmackzusätzen, welche nicht zu den
Stoffen des Verzeichnisses B gehören;
Tabletten aus Saccharin, Natriumbikarbonat
oder Brausepulver, auch mit Geschmack
zusätzen, welche nicht zu den Stoffen
des Verzeichnisses B gehören;
10. Pflaster und Salben (emplastra et unguenta),
ausgenommen:
Bleisalbe zum Gebrauche für Tiere,
Borsalbe zum Gebräuche für Tiere,
Cold-cream, auch mit Glyzerin, Lanolin
oder Vaselin,
Pechpflaster, dessen Masse lediglich aus
Pech, Wachs, Terpentin und Fett oder
einzelnen dieser Stoffe besteht.
Englisches Pflaster,
Heftpflaster,
Hufkitt,
Lippenpomade,
Pappelpomade,
Salizyltalg,
Senfleinen,
Senfpapier,
Terpentinsalbe zum Gebrauch für Tiere,
Zinksalbe zum Gebrauch für Tiere;
11. Suppositorien (suppositoria) in jeder Form
(Kugeln, Stäbchen, Zäpfchen oder dgl.) sowie
Wundstäbchen (cereoli).