Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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b) wenn derselbe Theilhaber oder Angestellter eines im frag 
lichen Prozesse betheiligten Geschäftes ist; 
c) wenn derselbe von dem Ausgange des Rechtsstreites für 
sich selbst oder einen der unter Ziffer 1 Bezeichneten, 
oder für ein Geschäft, dessen Theilhaber oder Angestellter 
er ist, einen Vor- oder Nachtheil, oder eine Rnägriffs- 
vder Entschädignngsklage zn gewärtigen hat. 
Die Parteien sind gehalten, dem Präsidenten recht 
zeitig Anzeige zu machen, sofern sie gegen einen der 
Richter ein Ausstandsbegehren stellen wollen. 
B. Funktionen. 
Dem Präsidenten liegt ob: 
a) Die Anordnungen der Sitzungen und die Einberufung 
der Richter und Suppleanten; 
b) die Entgegennahme der Anmeldungen und die Führung 
der Einschreiblontrole; 
c) die Ertheilung von Aufschubsbewilligungen; 
d) die Leitung der Verhandlung und die Handhabung der 
Gerichtspolizei; 
e) die Aufsicht über das Sekretariat und die Uebermittlnng 
der Urtheile an das Zentralkomite. 
Dem Sekretär liegt ob: 
a) die Führung der Gerichtsprotokolle uitb die Ausfertigung 
der Urtheile; 
b) das gesammte Rechnungswesen lind der Einzug der 
Gerichtsgebühren; 
c) die Erlassung von Zitationen und Abstellungen. 
C. Verfahren. 
§ 6. Die Einschreibung eines Streitfalles, den Stich- 
waarenverkehr betreffend, erfolgt auf Anmeldung einer Prozeß- 
partei n'nd unter Einlage des unterzeichneten Anmeldeformulars, 
in welchem der Streitgegenstand genau bezeichnet sein muß.
	        
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