Braunschweigergrun
66
Brie-Käse
kohle sowohl direkt als auch nach der Verbrennung
zu Asche verwandt. Die bedeutendste
Braunkohlengewinnung findet sich im nordwestlichen
Böhmen, welches seine wertvollen Kohlen
nicht nur nach allen Teilen Österreichs, sondern
auch nach Deutschland sendet, selbst nach
den Gegenden, an welchen viele (aber erdige)
Kohlen vorhanden sind.
Braunschweigergrün, eine * hellgrüne, giftige
Anstrichfarbe aus basischem Kupferkarbonat
(basisch kohlensaurem Kupferoxyd),
wird durch Fällung einer Kupfersalzlösung mit
kohlensaurem Natron erhalten und durch Zusätze
von Schwerspat oder Gips beliebig abgetönt.
Unter demselben Namen kommen auch
Gemenge von Schweinfurtergrün mit basisch
kohlensaurem Kupferoxyd in den Handel.
Braunstein (lat. Manganum hyperoxydatum
nativum,frz.Bioxyde de manganfese,engl.Brownstone).
Diesen Namen führt in der Industrie
und im Handel der Pyrolusit oder das Weichmanganerz,
welches in seinen reinsten Abarten
aus Mangansuperoxyd (Mn0 2 ) besteht,
gewöhnlich aber mit andern sauerstoffarmeren
Manganerzen, namentlich mit Manganit
gemengt ist. Ausgiebige B.-Gruben finden
sich namentlich in Thüringen (bei Ilmenau,
Öhrenstock, Elgersburg), in der Provinz Nassau,
in Spanien, im Kaukasus, Frankreich und England.
Man versendet den B. teils in ganzen
Stücken, teils in mehr oder weniger fein gemahlenem
Zustande als ein schwarzes Pulver.
Sein Wert richtet sich nach seinem Gehalte an
Mangansuperoxyd, der in der Regel 70—75 0/0
nicht übersteigt, oft aber geringer ist. Der Prozentgehalt
wird vom Händler garantiert. Guter
B.muß sich beim Erwärmen mit Salzsäure, ohne
Rückstand zu hinterlassen, auflösen. Verwendung
findet er zur Bereitung von Brom, Jod
und Chlor, welches letztere wieder teils direkt
zum Bleichen, teils zur Gewinnung von Chlorkalk,
chlorsaurem Kali usw. dient. Ferner benutzt
man B. in der Glasfabrikation zum Entfärben
des Glases, zur Bereitung von Manganstahl
und schmiedbarem Guß, zu farbigen Töpferglasuren
und zur Herstellung verschiedener
Manganverbindungen. Aus den bei der Bereitung
von Chlorgas in großer Menge abfallenden
manganhaltigen Laugen wird Jetzt das Mangan
wieder für neue Operationen tauglich gemacht
(Regeneration), so daß nur die unvermeidlichen
kleinen Verluste durch natürlichen B. ersetzt
werden müssen.
Brauselimonaden nennt man die verbreitetste
Gruppe der billigeren kohlensäurehaltigen, alkoholfreien
Getränke, für deren Beurteilung
nach den Beschlüssen der freien Vereinigung
Deutscher Nahrungsmittelchemiker folgende
Grundsätze maßgebend sind: A. 1. Brauselimonaden
mit dem Namen einer bestimmten
Fruchtart sind Mischungen von Fruchtsäften mit
Zucker und kohlensäurehaltigem Wasser. 2. Die
Bezeichnung der Brauselimonaden muß den zu
ihrer Herstellung benutzten Fruchtsäften entsprechen.
Letztere müssen den an echte Fruchtsäfte
zu stellenden Anforderungen genügen.
3. Eine Auffärbung mit anderen Fruchtsäften
(Kirschsaft) sowie ein Zusatz von organischen
Säuren ist nur zulässig, wenn sie auf der Etikette
in deutlicher Weise angegeben werden.
Mit dem Safte von Zitronen, Orangen oder anderen
Früchten der Gattung Citrus hergestellte
B. dürfen einen Zusatz des entsprechenden Schalenaromas
ohne Deklaration erhalten. B. Unter
künstlichen Brauselimonaden versteht man
Mischungen, die neben oder ohne Zusatz von
natürlichem Fruchtsaft, Zucker und kohlensäurehaltigem
Wasser organische Säuren oder
Farbstoffe oder natürliche Aromastoffe enthalten.
In solcher Weise zusammengesetzte B. dürfen
nicht unter dem Namen „Brauselimonade“
allein gehandelt werden, sondern müssen die
deutliche Bezeichnung „Künstliche Brauselimonade“
oder „Brauselimonade mit Himbeer- usw.
Geschmack“ tragen. C. Der Zusatz von Konservierungsmitteln
ist nur insoweit gestattet,
als ihre Gesundheitsunschädlichkeit selbst bei
dauerndem Genuß feststeht. Der Zusatz ist in
jedem Falle nach Art und vorhandener Menge
deutlich zu deklarieren. D. Saponinhaltige
Schaumerzeugungsmittel sind für die unter A
und B genannten Erzeugnisse unzulässig. E. Das
zu verwendende Wasser muß den an künstliche
Mineralwässer zu stellenden Anforderungen genügen.
Brechweinstein (Antimonkaliumtartrat,
weinsaures Antimonoxydkali, lat. Tartarus
stibiatus, Tartarus emeticus, Stibiokali tartaricum,
Kalium stibiato-tartaricum, frz. Tartre 6metique,
Tartre anthnonial, engl. Tartar emetic),
ein giftiges, namentlich brechenerregend wirkendes
chemisches Präparat, wird durch Sättigen
von gereinigtem Weinstein mit Antimonoxyd
erhalten und bildet farblose, durchsichtige,
glänzende Kristalle, die an der, Luft bald undurchsichtig
und weiß werden. Der B. wird
nicht nur medizinisch, und zwar innerlich und
äußerlich, sondern in weit größeren Mengen als
Beize für Anilinfarben in der Färberei und Zeugdruckerei
angewandt. Für medizinische Zwecke
muß er ganz arsenfrei sein. B. muß sich in der
tyfachen Menge Wasser klar auflösen, ein
Rückstand rührt von beigemengtem Weinstein
oder von weinsaurem Kalk her. Verfälschungen
kommen vor mit Zinkvitriol, Chlorkalium usw.
Bremerblau (künstliches Bergblau), eine
giftige, hellblaue Anstrichfarbe, besteht aus einem
Gemenge von Kupferkarbonat und Kupferoxydhydrat.
Eine etwas ins Grünliche spielende Abart,
Bremergrün, wird durch Zusammenreiben
mit Ölfirnis noch deutlicher grün.
Brennesselkraut (lat. Herba urticae, frz. Ortie,
engl. Nettle), das getrocknete Kraut der Brennnessel,
Urtica urens, wird als blutstillendes
Mittel und gegen Hämorrhoiden angewandt.
Brenzkatechin, Oxyphensäure, Orthodioxybenzol,
C 6 H 4 (OH) 2 , findet sich in den Blättern
des wilden Weins und im Kinogummi sowie
als Produkt der trocknen Destillation verschiedener
organischer Stoffe im rohen Holzessig,
und wird durch Erhitzen von Guajakol mit Jodwasserstoffsäure
dargestellt. B. wird als photographischer
Entwickler verwendet. Die weißen
glänzenden Blättchen sind in Wasser, Alkohol
und Äther leicht löslich. Der Schmelzpunkt liegt
bei J04 0 , der Siedepunkt zwischen 240 und 245 °.
Brie-Käse (frz. Fromage de Brie), ein weicher,
überfetter französischer Käse aus dem Departe