Full text : Das Problem der Zentralisation des schweizerischen Banknotenwesens

XXI  7.  9
die  Überzeugung  von  der  ökonomischen  Überlegenheit  des  Einbanksystems, ­
  als  durch  die  soziale  Tendenz  geleitet,  dafs  der
Nutzen  der  Notenemission  nicht  Privaten,  sondern  der  Gesamtheit ­
  zu  Gute  kommen  solle.  So  ansehnlich  diese  Kundgebung
auch  war,  so  entsprach  sie  doch  der  Gesinnung  der  Mehrzahl
der  Bürger  bei  weitem  nicht.  Dafür  lieferte  die  Volksabstimmung ­
  vom  31.  Oktober  1880  einen  Beweis,  wodurch
die  von  Joos  und  Anhängern  verlangte  Verfassungsrevision
mit  einer  Mehrheit  von  139000  Stimmen  verworfen  wurde.
Nach  diesem  Intermezzo  kehrte  man  zur  Bearbeitung  des
Ausführungsgesetzes  auf  Basis  des  Artikels  39  zurück 13 .
Man  stiefs  auf  grofse  Schwierigkeiten.  Denn  zwei  bedeutende ­
  Gruppen,  die  ganz  entgegengesetzte  Ansichten  vertraten, ­
  standen  sich  gegenüber.  Die  einen,  die  Vertreter  des
Handels  im  allgemeinen,  hätten  das  Recht  der  Emission  nur
den  reinen  Diskontobanken  erteilen  und  die  Deckung  durch
Bargeld  und  Wechsel  erlangen  wollen.  Sie  legten  das  Hauptgewicht ­
  auf  die  jederzeitige  Einlösbarkeit  der  Noten.
Die  anderen,  die  Vertreter  der  Kantone,  verlangten  die
Freigebung  der  Geschäfte  der  Banken  und  die  Deckung  durch
Bargeld  und  Wertschriften;  denn  sie  legten  das  Hauptgewicht ­
  auf  die  absolute  Sicherheit  der  Deckung;  um  die
jederzeitige  Einlösbarkeit  von  unbedingt  sicheren  Noten  brauche
man  sich  nicht  so  sehr  zu  kümmern,  weil  sie  sich  unter  allen
Umständen  im  Verkehr  halten  würden 14 .
Der  Entwurf  des  Bundesrates,  welcher  auf  dem  Standpunkte ­
  der  Anhänger  der  reinen  Diskontobank  stand,  wurde
in  Gr.  Hirths  „Annalen  des  Deutschen  Reiches“.  1879.  Im  Sinne  der
Joosschen  Ideen.
18  Aus  dieser  Zeit  stammen:  Die  Noten  der  schweizerischen
Banken  und  der  Gesetzentwurf  nach  Artikel  39  der  B.Verf.
von  Dr.  Simon  Kaiser.  Abdruck  aus  der  „Schweiz.  Handelszeitung“. ­
  1880.
Die  Regulierung  des  Bankwesens  in  der  Schweiz  von
Konrad  Cramer-Frey.  Abdruck  aus  den  „Schweiz.  Zeitfragen“,
Heft  11.  1880.  Wichtige  Schrift,  welche  zur  Grundlage  des  Gesetzentwurfes ­
  von  1880  gedient  hat.
B’article39de  la  Constitution  föderale  et  les  banques  .
d  emission  en  Suisse.  Ami  Girard.  La  Chaux  de  Ponds  1880.
Zu  Gunsten  einer  Revision  des  Art.  39  im  Sinne  des  Staatsmonopols.
Einige  Gedanken  über  das  neue  schweizerische  Banknotengesetz. ­
  A.  B(urckhard)  B(ischoff).  Abdruck  aus  der
„Allgem.  Schweiz.  Zeitung“.  1880.
Notes  et  rdflexions  relatives  au  Systeme  des  banques
et  des  billets  de  banque  en  Suisse.  L.  Curchod.  Lausanne  1881.
Veranlagt  durch  die  Debatten  über  die  Bankfrage,  publiziert  Leo
Walras,  damals  Professor  an  der  Lausanner  Akademie,  eine  „Theorie
mathdmatique  du  billet  de  banque“  im  „Bulletin  de  la
societd  vaudoise  des  Sciences  naturelles“.  XVI.  p.  553—592.
14  Darlegung  dieser  Meinungsverschiedenheit  in  der  „Zeitschr.
t-  schw.  Statistik“  1891:  „Die  Neuordnung  des  Banknotenwesens ­
  in  der  Schweiz“  von  W.  Speiser.
            
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