Full text : Die Entwicklung der deutschen Portland-Zement-Industrie ...

Die  Struktur  der  Kartelle.

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Die  Geschäfte  werden  nun  in  der  Weise  abgewickelt,  daß  die
Zentralverkaufsstelle  namens  der  einzelnen  Werke  verkauft.
Diese  haben  die  Verkäufe  der  Kundschaft  zu  bestätigen  und  sich
mit  ihr  über  Ausführung  und  Liquidierung  der  Aufträge  zu  verständigen. ­
  Die  Zahlungen  gehen  direkt  an  die  Fabriken,  die
sich  streng  an  die  Abschlüsse  der  Verkaufsstelle  zu  halten  und
keine  Bonifikationen  usw.  zu  gewähren  haben.  Das  Delkredere
aus  den  gemachten  Verkäufen  sowie  die  Verbandskosten  werden
pro  rata  der  Einschätzung  auf  die  Fabriken  verteilt.  Handverkäufe ­
  bis  zu  10  Faß  direkt  an  den  Konsum  sind  gestattet,  der
Preis  wird  von  der  Verkaufsstelle  festgesetzt.  Jede  Fabrik  hat
dieser  täglich  die  gemachten  Verladungen  anzugeben.  Die  Verteilung ­
  geschieht  so,  daß  jeder  Fabrik  bei  Abschluß  des  Vertrages
resp.  bei  ihrem  Eintritt  ein  bestimmtes  Kontingent  zugewiesen
wird,  aus  der  Summe  der  Kontingente  werden  dann  die  Verhältniszahlen ­
  ausgerechnet,  nach  denen  der  Absatz  auf  die
einzelnen  Werke  zu  verteilen  ist.  Bei  Betriebsstörungen  oder
Ausfall  von  Lieferungen  aus  anderen  Gründen  wird  das  aufgegebene ­
  Quantum  angerechnet,  es  besteht  kein  Recht  auf  Entschädigung. ­

Ergeben  sich  Differenzen  in  den  Preisen  oder  in  dem  Verhältnis
des  Absatzes  zum  Kontingent,  so  werden  diese  ausgeglichen.  Am
Schlüsse  des  Jahres  wird  der  Durchschnittspreis  der  einzelnen
Fabriken  und  daraus  der  Gesamtdurchschnittspreis  berechnet.
Die  Fabriken,  bei  denen  der  erstere  den  letzteren  übersteigt,
haben  die  Differenz  für  die,  bei  denen  es  umgekehrt  ist,  an  die
Verbandskasse  zu  zahlen.  Die  Fabriken  mit  Mehrlieferung  haben
an  die  mit  Minderlieferung  die  Differenz  zwischen  Gesamtdurchschnittspreis ­
  und  Herstellungskosten  pro  Faß  zu  viel  versandten
Zements  zu  entrichten.  Die  Zahlung  geschieht  durch  Vermittlung
der  Verkaufsstelle.  Die  Fabriken  sind  mindestens  auf  der
Leistungsfähigkeit  bei  der  Gründung  des  Verbandes  zu  erhalten.
Bald  nach  dem  schlesischen  Verbände  wurde  ebenfalls  im
Jahre  1893  der  Verband  süddeutscher  Portland-Zementfabi’iken
geschaffen.  Er  umfaßte  folgendes  Gebiet:  Bayern,  Württemberg,
            
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