Full text : Preußisches Landbuch

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Damen-Ştift  Joachimsstein.
Bon  dem  Königl.  Sachs.  Kammerherrn  v.  Ziegler  und  Klipphausen
gegründet  und  1744  landesherrlich  bestätigt.  Ein  reich  dotirtes  altadeliges
  Fräulein-Stift,  dessen  Hauptgebäude  bei  der  Grenz-Regulirung
im  Jahre  1818  auf  Sächsischem  Gebiet  geblieben  sind,  während  die
dazu  gehörigen  Rittergüter  Niecha,  Nadmeritz  und  Tauchritz  und  ein
Wald  von  864  Morgen  zu  Markersdorf  auf  Preußischem  Gebiete  liegen. ­
  Das  Stift  wird  nach  der  Konvention  mit  Sachsen  vom  2.  Juni
1828  verwaltet,  hat  1  Oberhofmeisterin,  12  adelige  evang.  Fräulein
und  steht  unter  einem  Stifts-Berweser,  der  abwechselnd  von  den  Sächsischen ­
  und  von  den  Preußischen  Ständen  gewählt  wird.  Aus  den  Revenüen-Ueberschüfsen
  des  Stifts  sind  eine  Anzahl  von  Stipendien  für
Fräulein  begründet,  welche  theils  von  der  stiftsberechtigten  Ritterschaft
des  Königl.'  Sächs.  Markgrafthums  Ober-Lausitz,  theils  von  den  stistsberechtigten
  Ständen  der  Preußischen  Ober-Lausitz  auf  dem  Kommunal-Landtage
  zu  Görlitz  verliehen  werden.  Diese  Stipendien  werden  nur
an  hülfsbedürftige  Fräulein  von  altem  Adel  verliehen.  Verwandte  des
Stifters  schließen,  insoweit  sie  bedürftig  sind,  alle  übrigen  Bewerberinnen ­
  aus,  und  entscheidet  unter  ihnen  selbst  die  Nähe  des  Grades  der
Verwandtschaft.  Oberlausitzische  Fräulein  schließen  Bewerberinnen  ans
Schlesien,  dem  Meißnischen  und  der  Niederlausitz  aus.
Dameu-Stift  zu  Kapsdorf,
von  dem  Freiherrn  Heinrich  v.  Zedlitz  im  Jahre  1825  für  adelige
Schlesische  Fräulein  ev.  Konfession  mit  einer  Dotation  von  100,000
Thlr.  begründet.  Es  ist  eine,  unter  Aufsicht  des  Appellationsgerichts
in  Breslau  stehende  Familien  -  Stiftung  und  vorzugsweise  zum
Besten  der  Familien  v.  Zedlitz-Leipe,  v.  Zedlitz-Neukirch,
v.  Schick  fus  und  v.  Pacz  enski  und  für  alle  diejenigen  Familien,  welche
mit  den  genannten  vier  Familien  verschwägert  werden,  und  zwar  durch
vier  Grade  absteigender  Linie  in  jedem  Verschwägerungs-Falle.  Das
Stift  hat  eine  Aebtissin,  einen  Stifts-Propst  (Freiherr«  v.  Zedlitz-Leipe
  auf  Käulchen),  einen  Ehren-Kurator  (den  jcdesmaligen  Gcneral-Landschafts-Direktor
  von  Schlesien).  Verbunden  damit  ist  eine  Stipendien-Stiftung
  für  die  Familien  v.  Zedlitz-Leipe  und  Zedlitz-Neukirch;
  mit  dem  Aussterben  dieser  Familien  erlischt  sie  und  der
Fonds  wächst  dem  Fräulein-Stist  zu.
Damen-Stist  zu  Kolberg.
Im  16.  Jahrhundert  gestiftet.  Nach  dem  Statut  vom  24.  Juli  1829
steht  die  Ernennung  der  Konventualinnen  der  Krone  auf  den  Vorschlag
des  Ministers  des  Innern  zu.  7  Stellen  sind  für  adelige,  9  für  bürgerliche ­
  Personen  bestimmt*  von  den  letzteren  fallen  6  an  Eingeborne
der  Stadt  Kolberg,  (nach  einer  Kabincts-Ordre  vom  23.  December
1807  zunächst  an  solche  eingeborne  Kolbergerinnen,  deren  Väter  oder
Familien  bei  der  Belagerung  von  Kolberg  in  den  Jahren  1806  u.  1807
sich  verdienstlich  ausgezeichnet  haben),  3  an  Eingeborne  der  Stadt
Köslin.  Sämmtliche  Stellen  werden  mit  unverehelichten  Töchtern  dürf-
            
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