üble Nachrede hinter dem Rücken seiner ftmtsgenoffen ober öer
Gesellen über ihren Meister, sowie über das ehrbare Zimmerhand-
werk waren bei Strafe verboten. Seschwerden über die Genossen
hatten die Meister in der flmtsverfammlung, wenn Sie stille Um
frage vor offener Labe gestellt wuröe, vorzutragen. Wer diesem
keineIolge leistete und später öarüber sprach, war ebenfalls strafbar,
fluch die Gesellen hatten ihre Seschwerden gegen Sie flmtsmeister
dem Mermann vorzutragen.
Ein wesentliches Recht des flmtes bestand darin, daß bestimmte
Arbeiten nur von ihm allein verfertigt werden dursten. In dieser
Seziehung bestanden von Anfang an zwischen dem Zimmer- und
dem Tischleramt Streitigkeiten in der Segrenzung ihrer Amts-
befugniffe. Dieser Streit wurde 167$ durch einen vergleich der
beiden Ämter geregelt. So heißt es darin u. a.: „Ein neues
Haus gehört den Aimmerleuten zu zimmern. Große und auch
weggemachten Zargen in den Kellern verfertigen die Aimmerleute.
Die Aargen an den Zensterluchten oder was sonst angebracht und
gehobelt wird, verfertigen die Tischler. Zerner verfertigen diese:
Wendel-Treppen, Fenster, pöste, Rahmen, Loßhölzer, Wafferleisten,
eingefaßte und an beiden Seiten gehobelte Türen usw." Dieser
Vergleich scheint von Seiten des Zimmeramtes nie richtig inne
gehalten zu sein, bis schließlich 1$23 dieser Streit wieder zum
Durchbruch kam. Der Amtsmeister Flieüner lieferte in den Neubau
des Suchdruckers Friedrichs u. a. eine neue Treppe, sowie mehrere
große Schränke, Auf Setreiben des Tischleramts mußte Zlieüner
diese Arbeiten einstellen. Nach vielen Verhandlungen wurde in
einem Regulativ dem Tischleramte öer Treppenbau allein zuer
kannt. Fliedner nahm 1$24 den Prozeß in dieser Angelegenheit
wieder auf, mit der Angabe, daß der letzte vergleich ohne seinen
willen zu stände gekommen sei, wurde aber mit seiner Klage ab
gewiesen. Dem Sauherrn wurde aber von jetzt ab gestattet, im Fall
er den Treppenbau einem Zimmermeister zu übertragen gedachte, die
Genehmigung hierzu beim Magistrat nachzusuchen.
Eifersüchtig wurden von dem Amt Eingriffe Unberufener in seine
Amtsgerechtigkeit überwacht und verhütet. Wer flch unterstand,
neue Zimmerarbeiten zu übernehmen, ohne öem Amt anzugehören,
wuröe verächtlich als Pfuscher oder Sönhase angesehen, wurden