Full text : Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

Ulm—mlli—mnmmmllimmmiii

m

I

unstregeln  öec^immergefellen.eL»
späterer  Zeit  gingen  Sie  Aunstgebräuche  in  unenülicher
W'  Förmlichkeit  vor  sich,  wobei  man  sich  ganz  bestimmter,  festgelegter ­
  Nebewenöungen,  Zragen  unb  Antworten  zu  befleißigen
hatte,  flls  öeifpiel  feien  hier  einige  Proben  gegeben,  wie  fle  bis
Enüe  -er  sechziger  Jahre  -es  vorigen  Iahrhunberts  in  Stabe  gehalten ­
  würben.  Der  älteste  Aimmerlehrling  hatte  Sie  nötigen  Wege,
welche  in  flmtsangelegenheiten  geschahen,  mit  hohem  Hut  unb  vorgebunüenem
  Schurzfell  auszuführen.
Sollte  «Quartal  abgehalten  werben,  luben  zwei  Lehrburschen  mit
hohem  Hut,  vorgebunöenem  Schurzfell  unb  mit  geschulterter  fixt
am  vorabenb  öke  Gesellen  hierzu  mit  ben  Worten:  „Gruß  vom  ftttunü
  Junggesellen,  morgen  abenb  ist  Huartal."  Die  Gesellenlabe
würbe  von  ben  beiben  Lehrburschen  zum  (Quartal  von  öes  Labenmeisters ­
  Wohnung  nach  Ser  Herberge  getragen.  Sie  blieben  in
öem  Gastzimmer,  bis  bie  Labe  gebraucht  war,  unb  trugen  sie  bann
wieber  zurück.  Sechs  Wochen  vor  seiner  Lossprechung  hatte  ber
Lehrling  sich  zwei  Schenkgesellen  zu  wählen,  einen  einheimischen
unb  einen  fremöen,  bie  nach  hergebrachter  Sitte  ben  angehenüen
Gesellen  lehrten,  wie  er  sich  in  -er  Zrembe  zu  benehmen  habe.  Es
war  üblich,  üaß  dieser  öann  am  Sonntag  vor  feiner  Lossprechung
mit  ben  beiben  Schenkgesellen  ausging  unb  bie  Aehrungskosten
zahlte.  Sei  ber  Lossprechung  seitens  ber  Gesellen  würbe  Üer  junge
Mann  von  Sem  Junggesellen  nach  bem  hanbwerkssaal  geforbert.
Die  oberen  ürei  Knopfe  seines  Nockes  geschloffen,  klopft  er  ürekmal
an  bie  Tür.  fluf  Sen  Nuf  „herein"  betritt  er  Sen  Saal  unb  spricht:
„Mit  Gunst  unb  Erlaubnis  vor  ber  ganzen  ehrlichen  Gefellenfchast,
offener  Labe  unb  Süchfe,  wie  sie  versammelt  ist  auf  bem  ehrbaren
hanbwerkssaal  nach  hanöwerksgebrauch  unb  -Gewohnheit."
Altgeselle  (welcher  vor  offener  Labe  hinter  bem  Tisch  steht):  „Nit
Gunst  unb  Erlaubnis.  Der  Gesell  soll  auch  bebankt  sein,  üaß  er
erschienen  ist  auf  bem  ehrbaren  hanbwerkssaal  nach  hanüwerksgebrauch
  unb  -Gewohnheit.  Mit  Gunst  unb  Erlaubnis,  was  ist  fein
Segehrl"
Junggeselle:  „Mit  Gunst  unb  Erlaubnis,  es  wirb  ber  ganzen
ehrbaren  Gefellenfchast  wohl  bewußt  unb  bekannt  fein,  baß  ich  bret
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.