Full text : Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

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Jahre  bei  dem  Aimmermeister  N.  tt.  gelernt  habe.  Meine  Aeit  Ist
verflossen,  nun  möchte  Ich  öle  ehrbare  Gesellenschast  bitten,  mich  von
einem  Surschen  zu  einem  rechtschaffenen  Aimmergesellen  zu  machen,
wenn  öle  ganze  ehrbare  Gesellenschast  damit  einverstanden  ist."
Mgeselle:  „Vas  ist  löblich,  was  jedem  anderen  rechtschaffenen
Surschen  widerfahren  ist,  kann  auch  dir  widerfahren."
Altgeselle  (zurVersammlung):  „Hat  einer  oder  der  andere  etwas
gegen  diesen  rechtschaffenen  Junggesellen  vorzubringen,  der  rede
jetzt  und  schweige  nachher."
worauf  die  Gesellenschast  gewöhnlich  mit  „Guta"  antwortet.
Altgeselle:  Da  niemand  etwas  gegen  ihn  einzuwenden  hat,  so
habe  auch  ich  nichts  dagegen.  Der  Junggeselle  wird  so  gut  fein  und
seine  Gebühren  bezahlen  (macht-Mark  Schreibgeld,  7  Mark  Schildgeld, ­
  ca.  stehen  bis  S  Mark  zum  verzehren,  sowie  die  Armenbüchse
bedenken).  Der  Ladenmeister  verliest  hierauf  den  Aufnahmebericht.
Die  beiden  Schenkgesellen  stehen  rechts  und  links  von  dem  Junggesellen. ­

Altgeselle:  „Die  Gesellenschast  fragt  seine  Schenkgesellen,  was
fle  für  ihre  Semühungen  haben  wollen,  umsonst  werden  fle  die  nicht
getan  haben."
Die  Schenkgesellen:  „was  dem  einen  recht,  ist  dem  anderen  billig,
für  den  Mann  eine  Mark.
Altgeselle  zu  den  Schenkgesellen  r  „wie  beschließt  die  Gesellenschast
darüber,  was  mit  dem  Gelde  gemacht  werden  soll!  Die  Gesellenschast ­
  kann  es  in  die  Tasche  stecken,  den  Junggesellen  schenken  oder
der  ganzen  ehrbaren  Gesellenschast  zum  besten  geben."
Schenkgesellenr  „Wir  wollen  es  der  ganzen  ehrbaren  Gesellenschast ­
  zum  besten  geben."
Altgeselle:  „Gesellenschast  soll  auch  bedankt  sein,  daß  fie  das
Geld  der  ehrbaren  Gesellenschaft  zum  besten  gegeben  haben."
Der  Junggeselle  gibt  den  Anwesenden  der  Reihe  nach  die  Hand.
Die  Herbergsschwester  bringt  eine  lange,  buntbeba'nderte,  verzierte
Tonpfeife  und  Tabak  dem  Junggesellen,  wofür  dieser  ihr  ein  oder
zwei  Mark  schenkt.  Innerhalb  vier  Wochen  hat  er  sein  mit  aufgedrucktem ­
  oder  gesticktem  Namen  und  Datum  versehenes  Seidenband
  an  dem  Stubenschild  anzubringen,  wobei  eine  Sowie  Punsch
auf  Kosten  des  Junggesellen  getrunken  wird.
            
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