Mehrfach war Sie Innung bemüht, Besserung zu erstreben. Sie
hat beim Reichstag un- öun-esrat umIbän-erung -er Gewerbe-
or-nung un- Wie-ereinführung -es obligatorischen Sefähigungs-
nachweifes un- -ergl. petitioniert, bis en-lich am 2ö. Juli 1897 ein
neues Gesetz zu stan-e kam. fehlten in -iesem Gesetze auch ver-
schie-ene, von -er Innung so oft ausgesprochene berechtigte wünsche,
so galt es, von-em Gebotenen -as Geste zu wählen. Sei -er Zrage, ob
Zwangs- o-erfreieInnung,entschie- man stch, -em bisherigenGrun--
satz gemäß,für-ie freie Innung, -essenSatzungenunter-em28.Sep-
tember 1898 un- 2. Oktober 1894 verfaßt un- genehmigt wurüen.
Die Zrete Saugewerks-Innung Sauhütte zu Staöe
erweiterte mit obrigkeitlicher Genehmigung ihren Innungsbezirk
19W auf -as Lan-geblet -es Kreises Sta-e, unter Jusschluß üer-
jenigen Grtfchasten, welche zu-em ehemaligen Imteharsefel- ge
hörten. Durch Verfügung-es Herrn Regierungspräsi-entenzu Sta-e
waren -er Innung 1891 bereits -ie Rechte -es Paragraphen 1--e
-er Reichsgewerbeor-nung verliehen, ferner erhielt -ie Innung
1901 von -er han-werkskammer zu Harburg -ie Sefugnis, Lehr-
ltngsprüfungen vorzunehmen.
Dem Innungsausschuß zu Sta-e trat -ke Innung 1902 bei.
wegen -er immer geringer wer-en-en Mitglie-erzahl beschloß
-ie Innung 19-4, -ke in ihrem Sezirk wohnen-en Arbeitgeber-es
Saugewerbes aufzunehmen, welche berechtigt waren, -en Meister
titel nach -em Gesetz vom 2ö. Juli 1897 zu führen, um nach -em
Grunüsatz -es mo-ernen Koalitionsge-ankens, -er alle Verhältnisse
beherrscht, einen innigeren Zusammenschluß -er Kollegen zu er
reichen. Gleichzeitig errichtete -ie Innung in Gemeinschaft mit -em
hier in Sta-e 19-1 gegrün-eten-trbeitgeberverban-einen Arbeits
nachweis für Gesellen un-Arbeiter. Im 1. Januar 1907 hatten-ie
Zimmer- un- Maurergesellen sowie -ie Arbeiter ihre Lohnverträge
zum 1. April gekün-igt. Währen- mit -en Aimmergesellen eine
Einigung erzielt wur-e, traten -ie Maurergesellen un-Arbeiter
am IS. März in -en Streik. Dieser Streik en-ete nach sieben Wochen
mit -em Sieg -er Gesellen un- Arbeiter über -ie uneinigen Arbeit-
geber. Die verhan-lungen in -ieser Streikangelegenheit fan-en
ausschließlich im Arbeitgeberverban-e statt. Ganz vergeblich ist