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3m Fahre 1870 wur-en -ie verpflegungskosten -er verheirateten
un- -erunverheiratetenZimmergefellenvereinigt un- neue Statuten
aufgestellt. Die neue Kaste wur-e am 31. flugust 1871 von -er Lan--
-rostei zu Sta-e unter -em Namen „Zimmergefellen-Krankenkasse
zu Sta-e" genehmigt.
Nach -er Neugestaltung -es Krankenversicherungsgesetzes vom
IS. Funi 1883 verwandelten -ie Zimmergesellen 1884 wegen -er
geringen Mitglie-erzahl ihre Kaste in eine Sterbekaste. Das 1884
genehmigte Statut erhielt öurch Seschluß einer Generalversamm
lung vom 20. Jugust 1848 eine skn-erung, welcher schließlich auf
Grund des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen
vom 12. Mai 1401 noch eine weitere folgte, und unter dem 18. De
zember 1403 wurde Sie heutige „Sterbe-Kaste für die verheirateten
Zimmergefellen zu Stade" genehmigt.
Diese Kaste gewährt ihren MitglieSern in Sterbefällen eine Unter
stützung von 80 Mark.
Die Unterftützungs- imö Sterbekasse -erMaurer-
gefelleN. Nach -er Gefellenor-nung vom Fahre 1721 zahlte ein
Lehrling beim Lossprechen an Einschrekbgelü an -ie Gesellenlade
1 Mark lüb., ein frem-er Geselle 16 Schilling, -er monatliche Sei
trag war 4 Schilling. Gin erkranktes Mitglie- erhielt zwischen
Gstern un-Michaelis wöchentlich 12Schilling. Nach seiner Genesung
mußte -er Unterstützte -ie Hälfte -er Gel-er wie-er zurückerstatten.
Starb ein Geselle o-er seine Ehefrau, fo zahlte je-er Geselle an
Zulage 2 Schilling. Die Höhe -es Sterbegel-es blieb -em Ermessen
-er Gesellenschast überlassen.
1763betrug-asEintrittsgel-2Mark. Ein frem-er Geselle brauchte
jeüoch nur 1 Mark zu zahlen, erhielt -ann aber nur 4 Reichstaler
Sterbegel-. Vas Sterbegel- wur-e auf 12 Reichstaler festgesetzt.
1742 erhielt ein erkrankter Geselle von Ostern bis Michaelis
1 Reichstaler 8 Schilling, von Michaelis bis Ostern 1 Reichstaler.
1840 geschah -ie Einziehung -er Auflagen zur Kasse jährlich auf
-en drei Ouartalen Ostern 10 gute Groschen, Fohannis 12 gute
Groschen, Michaelis 12 gute Groschen. Die erkrankten Gesellen
konnten in ihrer Wohnung, -er Herberge oder -em Krankenhause
bleiben un- erhielten neben freier ärztlicher Sehanülung von Ostern
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