Full text: Die Paumgartner von Nürnberg und Augsburg

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offenbar den Haller nur vorgeschoben, denn letzterer bat Karl V., 
alle seine Rechte an Hohenschwangau auf Paumgartner über 
tragen zu dürfen. Der Kaiser war in Anbetracht der vielen 
Verdienste um das Reich, die sich Hans Paumgartner erworben, 
damit einverstanden und erlaubte die Uebertragung (Neapel, 
i. Dezember 1535) 1 ). Inzwischen hatte sich Paumgartner mit 
den Schwangauern selbst wegen des Verkaufs ihrer Lehengüter 
und Allodien ins Benehmen gesetzt, und am 3. Juli 1535 kam 
dann der denkwürdige Kauf zum Abschluss. Um den Preis 
von 31 000 fl gingen sämtliche Besitzungen der Schwangauer 
an Hans Paumgartner über. Zu den Lehen gehörte ausser 
einem Wildpann, „die Vischenz von Füssen in dem Lech gen 
Schwangau wärts und das Gericht zu Waltenhofen“, zu den 
Allodien „das Schloss Hohenschwangau mitsamt den andern 
zugehörigen Schlössern, Dörfern, Weilern und dem See“. Der 
Kauf sollte unwiderruflich sein 2 ). Am 16. Januar 1536 fand 
die Einantwortung und die Huldigung der Untertanen statt. 
Georg von Schwangau war inzwischen schon gestorben, sein 
Bruder folgte ihm bald darauf. 
Während die Verhandlungen wegen Hohenschwangau noch 
schwebten, hatte Hans Paumgartner, der damals förmlich 
Jagd auf erledigte Güter machte, eine andere grosse 
Herrschaft in seinen Besitz gebracht — das im Donautal süd 
westlich von Ulm gelegene Erbach, ein vorderösterreichisches 
Lehen 3 ). Ferdinand hatte den stattlichen, von einem Schloss 
gekrönten Ort im Jahre 1526 an Ulrich von Habsberg ver 
pfändet. Nach dessen Tod suchten die Erben die Herrschaft 
zu verkaufen. Sie unterhandelten mit Hans Paumgartner, 
der den hohen Pfandschilling an sie hinauszahlte, worauf sie 
das Lehen an Ferdinand Zurückgaben. Am 12. März 1535 
verkaufte dann der König dasselbe um 40 000 fl an Hans 
*) Familienkodex fol. 161 a—162 b. 
s ) Ebenda: fol. 164 a, b. Hormayr und Muifat haben den 
Erwerb der Herrschaft durch Paumgartner bereits ausführlich behandelt, 
so dass wegen Einzelheiten auf ihre Darstellung verwiesen werden kann. 
3 ) Ueber Erb(b)ach, auch Ellerbach genannt, vgl. Beschreibung des 
Oberamts Ehingen (Oberamtsbeschreibung von Württemberg 2), Stutt 
gart 1893 2. Teil S. 93 ff., ferner: Die Kunst- u. Altertumsdenkmale im 
Königreich Württemberg, hrsg. v. Eugen Gradmann. Inventar 
45.—48. Lieferung: Donaukreis Oberamt Ehingen bearb. v. Hans K 1 a i - 
ber, Esslingen 1912 S. 66 ff.
	        
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