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offenbar den Haller nur vorgeschoben, denn letzterer bat Karl V.,
alle seine Rechte an Hohenschwangau auf Paumgartner über
tragen zu dürfen. Der Kaiser war in Anbetracht der vielen
Verdienste um das Reich, die sich Hans Paumgartner erworben,
damit einverstanden und erlaubte die Uebertragung (Neapel,
i. Dezember 1535) 1 ). Inzwischen hatte sich Paumgartner mit
den Schwangauern selbst wegen des Verkaufs ihrer Lehengüter
und Allodien ins Benehmen gesetzt, und am 3. Juli 1535 kam
dann der denkwürdige Kauf zum Abschluss. Um den Preis
von 31 000 fl gingen sämtliche Besitzungen der Schwangauer
an Hans Paumgartner über. Zu den Lehen gehörte ausser
einem Wildpann, „die Vischenz von Füssen in dem Lech gen
Schwangau wärts und das Gericht zu Waltenhofen“, zu den
Allodien „das Schloss Hohenschwangau mitsamt den andern
zugehörigen Schlössern, Dörfern, Weilern und dem See“. Der
Kauf sollte unwiderruflich sein 2 ). Am 16. Januar 1536 fand
die Einantwortung und die Huldigung der Untertanen statt.
Georg von Schwangau war inzwischen schon gestorben, sein
Bruder folgte ihm bald darauf.
Während die Verhandlungen wegen Hohenschwangau noch
schwebten, hatte Hans Paumgartner, der damals förmlich
Jagd auf erledigte Güter machte, eine andere grosse
Herrschaft in seinen Besitz gebracht — das im Donautal süd
westlich von Ulm gelegene Erbach, ein vorderösterreichisches
Lehen 3 ). Ferdinand hatte den stattlichen, von einem Schloss
gekrönten Ort im Jahre 1526 an Ulrich von Habsberg ver
pfändet. Nach dessen Tod suchten die Erben die Herrschaft
zu verkaufen. Sie unterhandelten mit Hans Paumgartner,
der den hohen Pfandschilling an sie hinauszahlte, worauf sie
das Lehen an Ferdinand Zurückgaben. Am 12. März 1535
verkaufte dann der König dasselbe um 40 000 fl an Hans
*) Familienkodex fol. 161 a—162 b.
s ) Ebenda: fol. 164 a, b. Hormayr und Muifat haben den
Erwerb der Herrschaft durch Paumgartner bereits ausführlich behandelt,
so dass wegen Einzelheiten auf ihre Darstellung verwiesen werden kann.
3 ) Ueber Erb(b)ach, auch Ellerbach genannt, vgl. Beschreibung des
Oberamts Ehingen (Oberamtsbeschreibung von Württemberg 2), Stutt
gart 1893 2. Teil S. 93 ff., ferner: Die Kunst- u. Altertumsdenkmale im
Königreich Württemberg, hrsg. v. Eugen Gradmann. Inventar
45.—48. Lieferung: Donaukreis Oberamt Ehingen bearb. v. Hans K 1 a i -
ber, Esslingen 1912 S. 66 ff.