Full text : Die Paumgartner von Nürnberg und Augsburg

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offenbar  den  Haller  nur  vorgeschoben,  denn  letzterer  bat  Karl  V.,
alle  seine  Rechte  an  Hohenschwangau  auf  Paumgartner  übertragen ­
  zu  dürfen.  Der  Kaiser  war  in  Anbetracht  der  vielen
Verdienste  um  das  Reich,  die  sich  Hans  Paumgartner  erworben,
damit  einverstanden  und  erlaubte  die  Uebertragung  (Neapel,
i.  Dezember  1535) 1 ).  Inzwischen  hatte  sich  Paumgartner  mit
den  Schwangauern  selbst  wegen  des  Verkaufs  ihrer  Lehengüter
und  Allodien  ins  Benehmen  gesetzt,  und  am  3.  Juli  1535  kam
dann  der  denkwürdige  Kauf  zum  Abschluss.  Um  den  Preis
von  31  000  fl  gingen  sämtliche  Besitzungen  der  Schwangauer
an  Hans  Paumgartner  über.  Zu  den  Lehen  gehörte  ausser
einem  Wildpann,  „die  Vischenz  von  Füssen  in  dem  Lech  gen
Schwangau  wärts  und  das  Gericht  zu  Waltenhofen“,  zu  den
Allodien  „das  Schloss  Hohenschwangau  mitsamt  den  andern
zugehörigen  Schlössern,  Dörfern,  Weilern  und  dem  See“.  Der
Kauf  sollte  unwiderruflich  sein 2 ).  Am  16.  Januar  1536  fand
die  Einantwortung  und  die  Huldigung  der  Untertanen  statt.
Georg  von  Schwangau  war  inzwischen  schon  gestorben,  sein
Bruder  folgte  ihm  bald  darauf.
Während  die  Verhandlungen  wegen  Hohenschwangau  noch
schwebten,  hatte  Hans  Paumgartner,  der  damals  förmlich
Jagd  auf  erledigte  Güter  machte,  eine  andere  grosse
Herrschaft  in  seinen  Besitz  gebracht  —  das  im  Donautal  südwestlich ­
  von  Ulm  gelegene  Erbach,  ein  vorderösterreichisches
Lehen 3 ).  Ferdinand  hatte  den  stattlichen,  von  einem  Schloss
gekrönten  Ort  im  Jahre  1526  an  Ulrich  von  Habsberg  verpfändet. ­
  Nach  dessen  Tod  suchten  die  Erben  die  Herrschaft
zu  verkaufen.  Sie  unterhandelten  mit  Hans  Paumgartner,
der  den  hohen  Pfandschilling  an  sie  hinauszahlte,  worauf  sie
das  Lehen  an  Ferdinand  Zurückgaben.  Am  12.  März  1535
verkaufte  dann  der  König  dasselbe  um  40  000  fl  an  Hans
*)  Familienkodex  fol.  161  a—162  b.
s )  Ebenda:  fol.  164  a,  b.  Hormayr  und  Muifat  haben  den
Erwerb  der  Herrschaft  durch  Paumgartner  bereits  ausführlich  behandelt,
so  dass  wegen  Einzelheiten  auf  ihre  Darstellung  verwiesen  werden  kann.
3 )  Ueber  Erb(b)ach,  auch  Ellerbach  genannt,  vgl.  Beschreibung  des
Oberamts  Ehingen  (Oberamtsbeschreibung  von  Württemberg  2),  Stuttgart ­
  1893  2.  Teil  S.  93  ff.,  ferner:  Die  Kunst-  u.  Altertumsdenkmale  im
Königreich  Württemberg,  hrsg.  v.  Eugen  Gradmann.  Inventar
45.—48.  Lieferung:  Donaukreis  Oberamt  Ehingen  bearb.  v.  Hans  K  1  a  i  -
ber,  Esslingen  1912  S.  66  ff.
            
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