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II. DIE PAPIERGELDWXHRÜN6.
heiten scheitern mußten. Noch weniger konnte einigermaßen
genau der Nutzungswert festgestellt werden.
Die meisten dieser Schätzungen stammen nämlich von
Parlamentariern und werden von ihnen in ihren Gelegenheits
reden in den Nationalversammlungen, bezw. im Konvente
benützt. Sie wollen wohl auch wissenschaftlich nicht gerecht
fertigt sein, sondern dienen nur publizistischen Zwecken. Sie
sollen lediglich der Ausdruck sein für den ungeheuren Reich
tum der Nation und der gewaltigen Gütermassen, auf denen
die Assignaten hypotheziert seien.
Aber auch die anderen Schätzungen, die wissenschaft
lichen Wert für sich beanspruchen, sind nicht brauchbar, weil
sie von Metallisten ausgehen.*) Sie sehen das Hartgeld als un
veränderlichen Wertmesser an und glauben danach die „valeur
reelle des immeubles alienes“ feststollen zu können für die
ganze Periode der Papiergeldwährung. Tatsächlich bewährten
aber doch gerade damals die Edelmetalle ihre Natur als Ware.
Für unsere Betrachtung sind alle diese Berechnungen ohne
wesentliche Bedeutung, da die Lehre von der Hypothezierung
der Assignaten auf die Nationalgüter unseres Erachtens nicht
zutrifft.
Trotzdem ist diese Ansicht herrschend und wird nament
lich von Historikern vertreten. Kein Geringerer als Thiers in
seiner „Histoire de la rovolution franpaise“ vertritt sie. Sehr
klar kommt sie bei ihm zum Ausdruck anläßlich der Besprechung
der mandats territoriaux, die nur dem Namen nach von den
Assignaten verschieden waren. Auch sie sollten auf die National
güter hypothezierte Staatsnoten sein. Über sie schreibt er s ):
’) So z. B. Ramel, 1. c., S. 36 ff. Er legt seinen Berechnungen die
offiziellen Schätzungen, die durch Multiplikation des Wertes der jährlichen
Nutzungen erhalten werden, zugrunde. — Er will außerdem durch Ad-
dierung von Schätzungen aus verschiedenen Jahren den Wert der Güter
für etwa 1 Jahrzehnt feststellen, während er bei der Unbeständigkeit der
Verhältnisse höchstens für einen Moment festgestellt werden könnte.
2 ) 13. Auflage Band 8, S. 109.