Full text: Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

— 75 — 
i) Weltr. 106. - 2 ) Weltr 102. - 8) Weltr. 9. - J ) Weltr. 102. 
er, z. B., in seinem von ihm in »Recherches sur l’origine et 
l’abolition du vasselage« dem Kaiser Alexander I, ent 
worfenen Plan für die allmähliche Aufhebung der Leibeigen 
schaft in Rußland einen Zeitraum von vollen 60 Jahren 
(1819—1880) vorgesehen. 
Was die Volkswirtschaftspolitik selber betrifft, so glaubt 
Kankrin folgende Ziele, nach welchen eine Nation zu streben 
habe, aufstellen zu müssen: 1) »im Innern: Streben nach 
dem höchst möglichen reinen Ertrag«, und 2) nach außen: 
»höchst möglichen Anteil am Weltreichtum«. Nur mit der 
Beschränkung: »Beides, insofern es den Grundzwecken 
der Volksexistenz nicht widerspricht.« 1 ) Diese »Grund- 
zwecke« einer Nation bestehen aber, wie wir schon gesehen 
haben darin, sich Unabhängigkeit und Sicherheit der Existenz 
zu schaffen, was auf der nötigen Kraft nach außen und 
auf der Garantie gegen innere Unruhen beruht, abgesehen 
von einer gewissen wirtschaftlichen Unabhängigkeit dem 
Auslande gegenüber. Dazu ist jedoch nötig eine der Größe 
des Staates angemessene Bevölkerung, welche durch ge 
sicherte Existenz, Moralität und zufriedenen Sinn »fest an 
den Staat gebunden« ist und wodurch eben Kraft nach 
außen und Ruhe im Innern gewonnen wird. 2 ) Daraus er 
gibt sich notwendigerweise die Forderung der Volkswirt 
schaftspolitik, mehr nach »einer mäßigen und möglichst 
gleichförmigen, wohlhabenden Bevölkerung« zu streben, 
als nach »einem höchstmöglichen reinen Ertrag zu jagen, 
wo am Ende durch die allzuungleiche Verteilung der Güter 
das halbe Volk am Bettelstab gehen müßte«. 3 ) Darauf 
muß also immer Rücksicht genommen und all dem »muß 
der höchste reine Ertrag untergeordnet werden«. 4 ) 
Es sei zwar richtig, daß der Landbau, z. B., auf den 
bedeutenden und doch nicht übergroßen Pachtgütern be 
trieben, einen größeren reinen Ertrag abwerfe, als wenn 
dasselbe Land von den Bauern familienweise bewirtschaftet
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.