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i) Weltr. 106. - 2 ) Weltr 102. - 8) Weltr. 9. - J ) Weltr. 102.
er, z. B., in seinem von ihm in »Recherches sur l’origine et
l’abolition du vasselage« dem Kaiser Alexander I, ent
worfenen Plan für die allmähliche Aufhebung der Leibeigen
schaft in Rußland einen Zeitraum von vollen 60 Jahren
(1819—1880) vorgesehen.
Was die Volkswirtschaftspolitik selber betrifft, so glaubt
Kankrin folgende Ziele, nach welchen eine Nation zu streben
habe, aufstellen zu müssen: 1) »im Innern: Streben nach
dem höchst möglichen reinen Ertrag«, und 2) nach außen:
»höchst möglichen Anteil am Weltreichtum«. Nur mit der
Beschränkung: »Beides, insofern es den Grundzwecken
der Volksexistenz nicht widerspricht.« 1 ) Diese »Grund-
zwecke« einer Nation bestehen aber, wie wir schon gesehen
haben darin, sich Unabhängigkeit und Sicherheit der Existenz
zu schaffen, was auf der nötigen Kraft nach außen und
auf der Garantie gegen innere Unruhen beruht, abgesehen
von einer gewissen wirtschaftlichen Unabhängigkeit dem
Auslande gegenüber. Dazu ist jedoch nötig eine der Größe
des Staates angemessene Bevölkerung, welche durch ge
sicherte Existenz, Moralität und zufriedenen Sinn »fest an
den Staat gebunden« ist und wodurch eben Kraft nach
außen und Ruhe im Innern gewonnen wird. 2 ) Daraus er
gibt sich notwendigerweise die Forderung der Volkswirt
schaftspolitik, mehr nach »einer mäßigen und möglichst
gleichförmigen, wohlhabenden Bevölkerung« zu streben,
als nach »einem höchstmöglichen reinen Ertrag zu jagen,
wo am Ende durch die allzuungleiche Verteilung der Güter
das halbe Volk am Bettelstab gehen müßte«. 3 ) Darauf
muß also immer Rücksicht genommen und all dem »muß
der höchste reine Ertrag untergeordnet werden«. 4 )
Es sei zwar richtig, daß der Landbau, z. B., auf den
bedeutenden und doch nicht übergroßen Pachtgütern be
trieben, einen größeren reinen Ertrag abwerfe, als wenn
dasselbe Land von den Bauern familienweise bewirtschaftet