fullscreen: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Einleitung. 11 
das hergebrachte Kreditieren und Debitieren; daraus ergeben sich 
die eingetretenen Vermögensänderungen (Denkschrift S. 48). 
Unabhängig von § 38 wird im § 39 HGB. die Aufstellung von 
Inventar und Bilanz ungeordnet und erläutert. Diese Bilanz 
gibt allein und unabhängig von anderen Büchern eine Übersicht über 
das Verhältnis des Vermögens und der Schulden des Kaufmanns. 
Begrifflich ist eine B. ohne Anfangs- oder Schlußinventar 
möglich. Manche Kaufleute führen Bücher, stellen aber jahrelang 
keine Schlußbilanz auf. Ein Vermögensverwalter, ein guter 
Hausvater, Aufwandswirtschaften, sie alle führen Bücher ohne 
Inventar. Ein vermögensloser junger Mann z. B. macht sich als 
Makler, als Kommissionär selbständig: Gründungsinventar und 
-Bilanz entfallen, auch nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger 
Buchführung, wegen Mangel eines Vermögens und der Schulden; 
aber Bücher muß er führen, vielleicht sogar nach doppelter Me 
thode eingerichtet. Wer in größeren Zeiträumen eine Aufnahme 
des Vermögens bewirkt und sich auf diese Aufzeichnung be 
schränkt, hat ein Inventar, vielleicht auch eine Bilanz aufge 
stellt, er führt Rechnung über sein Vermögen, kennt aber keine 
Buchführung. 
Die Ausscheidung des Inventars als Bestandteil der B. hat 
grundsätzliche Bedeutung: Ist die Frage der Bewertung des Ver 
mögens im Inventar eine solche der B. ? Die B. selbst bewertet 
nicht, sie stellt nur die Wirkungen und Werturteile nach der einen 
oder anderen Richtung dar. Grundsätze ordnungsmäßiger B. 
hinsichtlich der Wertansätze gibt es nicht. Die Werturteile des 
Unternehmers entspringen wirtschaftlichen Erwägungen; die 
gesetzlichen Bewertungsregeln beschränken den Unternehmer im 
Interesse seiner Gläubiger. 
Das Inventar hat für die einzelnen Buchführungssysteme 
verschiedene Bedeutung. In der einfachen B. ist es die allein 
mögliche Übersicht über Vermögen und Schulden; im System 
der doppelten B. läßt sich diese Übersicht zum größten leil 
durch die B. selbst gewinnen. Das Inventar dient hier zur Ver 
gleichung der Ergebnisse der B. und zu ihrer Ergänzung in ein 
zelnen Teilen (Gottschalk, a. a. O. S. 194). 
h) Nach ihren wirtschaftlichen Leistungen sind zu unter 
scheiden (Berliner, in anderem Sinne, Zt. f. B. 1894):
	        
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