Contents: Die Volkswirthschaftslehre

§ 42. Communismus und Socialismus. 73 
nach Alter und Geschlecht wechseln, in gemeinsamen Räumen 
gearbeitet werden, oder auch (nach dem Cooperationssysteme 
Owen's, gest. 1858) eine Klassisication nach Altersstufen eintreten, 
und die Vcrtheilung der Geschäfte nach Maßgabe des Alters 
erfolgen k. Einige wollten daneben früher die Ehe und Familie 
bestehen lassen, wogegen diese und jene nach später vorherrschend 
gewordener Auffassung aufhört und es der Gesellschaft ol^iegt, 
die Erziehung der Kinder überhaupt oder mindestens von einem 
gewissen Lebensalter an bei gleichem Unterricht für Alle zu über 
nehmen, noch Andere es aber vorzogen, über derartig Zu 
künftiges sich auszuschweigen und sich zunächst auf Angriffe gegen 
das Bestehende zu beschränken. 
Communistischer seits wird also gänzlich verkannt, daß 
thatsächliche Gleichheit der Menschen schon durch deren natür 
liche Ungleichheit ausgeschlossen, Bestehen von Privateigen- 
thunt eine wirth'schaftliche Nothwendigkeit, und durch Eigen 
interesse geleitete priöatwirthschaftliche Erwerbsthätigkeit 
nicht durch irgendwie künstlich herbeigeführtes Zusaminen- 
arbeiten ersetzbar ist, während Gütergemeinschaft ein 
ungeheurer Rückschritt zu einem höchst ursprünglichen 
Entwickelungszustande und schließlich demnach auch eine 
allgemeine Erwerbs- und Genußgemeinschaft geradezu unaus 
führbar wäre. 
Die Menschen sind von Gcbnrt an ungleich in ihren An 
lagen ititi) werden noch ungleicher durch ihre weitere Entwickelung 
im Leben. Diese Ungleichheit, vermöge deren sich dieselben gegen 
seitig ergänzen, sichert die fortschreitende Gesittung des Menschen 
geschlechts, welche durch allgemeine Gleichmachung, insofern sie 
überhaupt möglich wäre, vernichtet werden müßte. Gleichheit 
kann vernünftiger Weise nur angestrebt iverden bezüglich gaitz 
allgemeiner Rechte. So ist z. B. das Verlangen nach gleichem 
Rechtsschutz, nach freiem Gebrauchenkönnen der eigenen Begabtheit, 
um sich innerhalb der gegebenen Gesellschaftsordnung so weit 
hinaufzuarbeiten, als es glücken will, sittlich gerechtfertigt, der 
aus bodenloser Begehrlichkeit hervorgehende Anspruch dagegen 
völlig ungerechtfertigt, es jedenfalls nicht schlechter haben zu 
wollen, als mehr beglückte Andere, was schließlich auf den von
	        
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