Wottbewerbspolitik. 75
Wein-, Bier- und Zuckerbesteuerung. (Vgl. Bd. 391 dieser
Sammlung.)
Die neuere Entwicklung hat der Volkswirtschaftspolitik
noch eine gmrz anders geartete Aufgabe gestellt, nämlich die
Auseinandersetzung mit der durch die Verbandsbildungen
herbeigeführten Selbsthilfe gegen übermäßigen Wettbewerb
und mit der hierdurch bewirkten Wettbewerbsbeschränkung.
Die Treuhandverbände oder „Trusts", eine sehr straffe Form
der Zusammenfassung gleichartiger Betriebe, sind im wesent
lichen eine Erscheinung des nordamerikanischen Wirtschafts
lebens und haben dort trotz der gegen sie gerichteten Gesetze
verschiedener Gliedstaaten große Fortschritte gemacht, aller
dings unter Umgestaltung ihres Aufbaues. Inzwischen ist
dort erkannt, daß Verbote ohne Erfolg sind, weil man ihnen
durch andere Formen der Zusammenfassung ausweichen kann.
Daher bemüht man sich jetzt namentlich um Herbeiführung
größerer Öffentlichkeit über das Geschäftsgebaren der Treu
handverbände. Eine 1904 von der Bundesregierung in
Washington eingerichtete Behörde stellt besondere Unter
suchungen darüber an, deren Ergebnisse in eingehenden Dar
stellungen veröffentlicht werden. In Deutschland und anderen
europäischen Staaten ist die losere Form der Verbände
(„Kartelle", „Syndikate"), die den Betrieb der einzelnen
beteiligten Unternehmer als solchen nicht unmittelbar be
einflußt, von der Selbsthilfe gegen übermäßigen Wettbewerb
benutzt worden, wobei sich sehr verschiedene Formen entwickelt
haben. Auch gegen sie wird vielfach ein Einschreiten der
Gesetzgebung verlangt, ohne daß es bis jetzt möglich gewesen
wäre, einen wirksamen, aber das Berechtigte der Verbände
nicht zerstörenden Weg dazu ausfindig zu machen. In Öster
reich ist 1897 ein Gesetzentwurf vorgelegt, der die Verbände
der Staatsaufsicht unterstellen will, soweit sie sich auf be
stimmte, der Aufwandbesteuerung unterliegende Erzeugnisse,