Metadata: Neuere Zeit (Abt. 2)

Wottbewerbspolitik. 75 
Wein-, Bier- und Zuckerbesteuerung. (Vgl. Bd. 391 dieser 
Sammlung.) 
Die neuere Entwicklung hat der Volkswirtschaftspolitik 
noch eine gmrz anders geartete Aufgabe gestellt, nämlich die 
Auseinandersetzung mit der durch die Verbandsbildungen 
herbeigeführten Selbsthilfe gegen übermäßigen Wettbewerb 
und mit der hierdurch bewirkten Wettbewerbsbeschränkung. 
Die Treuhandverbände oder „Trusts", eine sehr straffe Form 
der Zusammenfassung gleichartiger Betriebe, sind im wesent 
lichen eine Erscheinung des nordamerikanischen Wirtschafts 
lebens und haben dort trotz der gegen sie gerichteten Gesetze 
verschiedener Gliedstaaten große Fortschritte gemacht, aller 
dings unter Umgestaltung ihres Aufbaues. Inzwischen ist 
dort erkannt, daß Verbote ohne Erfolg sind, weil man ihnen 
durch andere Formen der Zusammenfassung ausweichen kann. 
Daher bemüht man sich jetzt namentlich um Herbeiführung 
größerer Öffentlichkeit über das Geschäftsgebaren der Treu 
handverbände. Eine 1904 von der Bundesregierung in 
Washington eingerichtete Behörde stellt besondere Unter 
suchungen darüber an, deren Ergebnisse in eingehenden Dar 
stellungen veröffentlicht werden. In Deutschland und anderen 
europäischen Staaten ist die losere Form der Verbände 
(„Kartelle", „Syndikate"), die den Betrieb der einzelnen 
beteiligten Unternehmer als solchen nicht unmittelbar be 
einflußt, von der Selbsthilfe gegen übermäßigen Wettbewerb 
benutzt worden, wobei sich sehr verschiedene Formen entwickelt 
haben. Auch gegen sie wird vielfach ein Einschreiten der 
Gesetzgebung verlangt, ohne daß es bis jetzt möglich gewesen 
wäre, einen wirksamen, aber das Berechtigte der Verbände 
nicht zerstörenden Weg dazu ausfindig zu machen. In Öster 
reich ist 1897 ein Gesetzentwurf vorgelegt, der die Verbände 
der Staatsaufsicht unterstellen will, soweit sie sich auf be 
stimmte, der Aufwandbesteuerung unterliegende Erzeugnisse,
	        
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