Full text : Die Genussscheine nach schweizerischem Recht

3

§  2.
Geschichtlicher  Überblick.
Zum  erstenmal  treten  Genussseheine  in  grösserem
Rahmen  bei  der  Suezkanalgesellschaft  *)  auf.  Im  Jahre  1854
streckten  einige  Finanziers  und  Freunde,  im  ganzen  waren
es  deren  100,  Lesseps  die  zur  Fortführung  seiner  Studien
und  Fertigstellung  seiner  Pläne  nötigen  Mittel  vor,  indem
sie  eine  Studiengesellschaft  für  den  Kanalbau  gründeten,
wozu  jeder  Fr.  5000  vorstreckte.  Dafür  erhielten  sie  als
Gründer  von  der  daraufhin  ins  Leben  tretenden  Kanalbaugesellschaft ­
  100  Genussscheine 2 ),  die  ein  Recht  auf  10  %
des  erwarteten  Reingewinnes  gewähren  sollten.  Ein  solcher
Genussschein  war  im  Jahre  1912  ungefähr  Fr.  2,300,000
wert  und  wurde,  um  an  der  Börse  leichter  gehandelt  werden
zu  können,  zuerst  in  Hundertstel  und  dann  in  Tausendstel
zerlegt.  Das  erste  Auftreten  dieser  Genussscheine  zeigte
das  neue  Wertpapier  in  seinem  günstigsten  Lichte;  es  hätte
sich  nicht  besser  einführen  können.
Ein  anderes  Bild  zeigen  die  Genussscheine  bei  der
Panamagesellschaft,  welche  ihre  Titel  nicht  mehr  in  der
'gleichen  einwandfreien  Weise  wie  die  Suezgesellschaft  verwandte. ­
  Im  ganzen  wurden  9000  Genussscheine  herausgegeben ­
  bei  einem  Nominalwerte  von  Fr.  5000.  Sie  wurden
verteilt,  teils  zur  Belohnung  wirklich  geleisteter  Dienste,
')  Näheren  Aufschluss  über  diese  Gesellschaft  und  ihre  Entstehung ­
  gibt  J.  C.  Roux  in  seinem  Buche  «L’Isthme  et  le  canal  de
Suez»,  Paris  1901.
8 )  Neben  den  sogenannten  parts  gibt  es  bei  der  Suezgesellschaft
auch  noch  ddldgations  de  benöfices,  die  mit  den  parts  de  fondateur
nicht  verwechselt  werden  dürfen.  Der  Khedive  von  Ägypten  hatte
nämlich  der  Gesellschaft  zur  Begleichung  seiner  Schulden  derselben
gegenüber  ihr  den  Genuss  seiner  Aktiencoupons  für  25  Jahre  abgetreten; ­
  um  diese  sogleich  verwerten  zu  können,  schuf  man  die
ddlegations.  Ob  diese  Scheine  Aktien  sind,  oder  nur  Forderungsrechte ­
  verbriefen,  ist  bestritten.  Holdheim  1899,  96.  Ann.  d.  dr.  com.
1898,  12.

J
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.