Full text : Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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An  diese  Voraussetzungen  knüpfen  nun  verschiedene  Versuche ­
  einzelner  Gesellschaften  an,  die  den  eingewurzelten
Grundsatz  der  Meidung  jener  für  ungünstig  gehaltenen  und
in  Anbetracht  der  vorhandenen  Einrichtungen  auch  tatsächlich
ungünstigen  Risiken  durchbrechen,  Versuche,  die  heute  bereits
zu  erprobten  und  für  private  Unternehmertätigkeit  auch  zu
gewinnbringenden  Ergebnissen  führten.  Es  sind  dieses  die
hier  mit  dem  Namen  „Volks-Unfallversicherung“  zusammengefaßten ­
  Einrichtungen,  deren  Untersuchung  nach  ihrer
technischen  und  wirtschaftlichen  Seite  hin  sich  diese  Arbeit  zur
Aufgabe  stellt.

II.  Einrichtungen  zur  Befriedigung  des
Unfallversicherungshedürfnisses  der  breiten
Yolksmassen.
Unter  Volksversicherung  versteht  man  zunächst  die  kleine
Lebensversicherung,  deren  Besonderheiten  aus  der  Anpassung
der  Einrichtungen  der  Lebensversicherung  an  die  Bedürfnisse
der  minderbemittelten  Volksschichten  sich  erklären  und  in
der  geringen  Höhe  der  Versicherungssummen,  Wegfall  der
ärztlichen  Untersuchung,  also  Vereinfachung  des  Abschlusses
und  Einziehung  der  Beiträge  in  Wochenraten  bestehen.  Es
liegt  deshalb  nahe,  jene  Einrichtungen  der  Unfallversicherung
auf  die  die  gleichen  Kriterien  zutreffen,  mit  dem  Zusatz
„Volksversicherung“  zu  kennzeichnen;  private  Volks-Unfallversicherung ­
  ist  sie  dann  zu  nennen,  im  Gegensatz  zu  der
öffentlich  rechtlichen.
Unter  privater  Volks-Unfallversicherung  im  Sinne  dieser
Arbeit  wird  die  Gesamtheit  der  Einrichtungen  zusammengefaßt, ­
  die  zur  Gewährung  des  Unfallversicherungsschutzes
an  die  breiten  Massen  der  Bevölkerung  bei  den  privaten
Versicherungs-Unternehmungen  vorhanden  sind.  Bei  dem  sich
streng  auf  die  weniger  durch  Unfall  gefährdeten  und  wirtschaftlich ­
  leistungsfähigen  Personen  beschränkenden  Charakter
            
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