an einer ernstlichen Absicht, in den Kreisen der Arbeiter
hiermit eine planmäßige Werbetätigkeit zu entfalten. In den
breiten Volksmassen hat sie deshalb auch keinen Eingang
gefunden. Sie ist vielmehr eine Versicherung der unteren
Schichten des Mittelstandes und befriedigt hier fraglos ein
vorliegendes Bedürfnis.
Eingeführt wurde diese Versicherung von dem „Allgemeinen
Deutschen Versicherung«-Verein“ in Stuttgart. Die Bedingungen
haben in der Praxis die Benennung „Handwerkerbedingungen“
erhalten. Immer mehr Gesellschaften sind in
der Zwischenzeit hierzu übergegangen, auch ihrerseits die
Einrichtung zu treffen, so daß heute eine große Anzahl von
Unfall -Versicherungsanstalten diese Versicherungsmöglichkeit
besitzt.
b) Die Volks-Unfallversicherung der „Securitas“.
Mit der ausgesprochenen Absicht der Gewährung eines
Unfallversicherungsschutzes an die breiten Volksmassen und
ausdrücklicher Benennung ihrer Einrichtungen als Volks-Unfallversicherung
trat als erste Versicherungsgesellschaft in
Deutschland die „Securitas“ in Berlin auf den Plan. Handelt
es sich bei ihr auch nur um einen Versuch, dessen Fehlschlag
zur Aufgabe der Einrichtung nach kaum zweijährigem
Bestehen zwang, so kann das Verdienst dieses damals erst
neu erstandenen Unternehmens nicht hoch genug bewertet
werden. Es bedeutete ohne Zweifel ein großes Wagnis, wenn
eine noch so junge Gesellschaft unter vollkommener Außerachtlassung
aller durch den Erfolg als geheiligt angesehenen
Grundsätze bei dem Betriebe der Unfallversicherung das in
der Einzel-Unfallversicherung ängstlich gemiedene Arbeiterrisiko
in Deckung nahm, ein Wagnis, das in den von Kleeberg
im 35. Jahrgang des Assecurauz-Jahrbuches sorgfältig zusammengetragenen
Presseäußerungen erst voll zu unserem
Bewußtsein gelangt. Es wurde darauf hingewiesen, „daß die
Lukrativität der Einzel-Unfallversicherung in erster Linie in
einem gesiebten Portefeuille besteht“. „Gegenüber der
Tatsache, daß auch in der Unfallversicherung die Individualisierung
des Risikos mehr und mehr zur Geltung kommt,