Full text : Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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müsse  es  Kopfschütteln  erregen,  daß  die  Leiter  der  „Securitas^
es  unternehmen,  den  anderen  Unfallversicherungsgesellschaften
den  Weg  zu  weisen,  den  diese  in  Zukunft  betreten  sollen.“
Demgegenüber  fehlt  es  aber  auch  nicht  an  begeisterten
Zustimmungen,  die  „ein  lawinenartiges  Anschwellen  wie  bei  der
-Volks-Lebensversicherung“  in  Aussicht  stellten.  Diese  große
Gegensätzlichkeit  in  der  Beurteilung  der  Neuerung  beweist
nur,  wie  völlig  überraschend  die  Einrichtung  einer  Volks-Unfallversicherung
  der  Versicheruugswelt  damals  kam.
Wie  schon  mit  der  Bezeichnung  ihrer  Neuerung  zum
Ausdruck  gebracht,  wendet  sich  die  „Securitas“  bewußt  an
die  breiten  Volksmassen.  In  einem  Bundschreiben,  das
Kleeberg  in  dem  obenerwähnten  Artikel  wiedergibt,  stellt  die
Gesellschaft,  als  ihren  Grundsatz  auf:  „Die  Unfallversicherung
muß  populär  werden.“  Zu  diesem  Zwecke  sei  die  Einrichtung
einfach,  zweckmäßig  und  billig  gestaltet  worden.
Jeder  Unterschied,  der  eine  Differenzierung  des  Bisikos
ermöglichen  würde,  bleibt  für  die  Versicherungsnahme  unberücksichtigt. ­
  Ob  alt,  ob  jung,  wenn  nur  zwischen  15  und
65  Jahren,  ob  Mann,  ob  Frau,  ob  Arbeiter  oder  Kaufmann,
für  jeden  ist  ein  und  dieselbe  Versicherungsmöglichkeit
mit  gleichen  Bedingungen,  gleichen  Prämien  und  gleichen
Versicherungsleistungen  geschaffen.
Für  den  Anspruch  auf  die  Versicherungsleistung  sollte
ohne  Belang  bleiben,  ob  der  Unfall  bei  Ausübung  einer
beliebigen  Berufstätigkeit  oder  außerhalb  des  Berufes  in
Verbindung  mit  Vorgängen  des  täglichen  Lebens,  sowie  bei
der  Ausübung  von  Sporten  und  Liebhabereien  sich  ereignete.
Eine  an  die  Grenzen  des  Möglichen  gehende  Einheitlichkeit
für  die  verschiedenartigsten  Versicherungsbedürfnisse  war
demnach  das  Hauptmerkmal  der  Einrichtung.
Diesen  großzügigen  Grundsatz  sah  sich  die  Gesellschaft
aber  doch  genötigt,  gleich  bei  Beginn  in  der  Weise  zu  durch  r
brechen,  daß  ausgeschlossen  von  dem  Versicherungsschutz
Unfälle  blieben  bei  Hochgebirge-  und  Gletschertouren,  durch
Fahrten  mit  Luftballons,  Flugmaschinen  oder  anderen  ungewöhnlichen ­
  Beförderungsmitteln,  akrobatische  und  equilibristische
  Übungen,  durch  Teilnahme  an  Wettfahrten  und
Brig-1,  Die  private  Tolks-Unfallversicherung-.  2
            
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