Full text : Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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Der  ganze  Betrieb  der  regulären  Einzel-Unfallversicherung
geht  auf  möglichst  individuelle  Erfassung  der  Gefahrenumstäude
  aus  der  Berufstätigkeit  hinaus,  zu  welchem  Zwecke
die  Mehrzahl  der  Gesellschaften  mindestens  12  Gefahrenklassen,
manche  andere  aber  noch  mehr  besitzen.  Außerdem  wird  bei
der  Beurteilung  des  Risikos  das  Geschlecht  insofern  berücksichtigt, ­
  als  Frauen,  wenn  sie  überhaupt  genommen  werden,
in  der  Regel  eine  Prämie  zu  zahlen  haben,  die  eine  Gefahrenklasse ­
  höher  liegt,  als  die  des  Mannes  bei  gleicher  Berufstätigkeit. ­
  Bei  der*  Volks-Unfallversicherung  ist  die  Prämie
die  gleiche  für  alle  Versicherungssuchenden  ohne  Rücksicht
auf  ihre  Berufsarbeit  und  ohne  Unterschied  des  Geschlechtes.
Die  Prämie  ist  Einheitsprämie  auch  in  dem  Sinne,  als
die  Versicherungsleistungen  nicht  zerlegt  werden  können,  sodaß
  etwa  nur  für  den  Todesfall  ohne  Sterbegeld  und  Invalidität
oder  diese  Möglichkeiten  ohne  Todesfall  versichert  werden.
Das  zweite  charakteristische  Merkmal  der  Prämie  ist  der
Umstand,  daß  sie  Wochenprämie  ist.  Auch  hierin  drückt  sich
die  Eigenart  der  Volksversicherung  aus.  Während  bei  der
gewöhnlichen  Einzel-Unfallversicherung  den  Ausgangspunkt
für  den  Vertragsabschluß  der  Grad  des  Versicherungsbedürfnisses ­
  bildet,  wonach  dann  Leistungen  mit  Prämie  bemessen
werden,  fragt  man  bei  der  Volksversicherung  zunächst,  wieviel ­
  der  Antragsteller  für  den  vorliegenden  Zweck  auf  die
Dauer  zu  entrichten  in  der  Lage  ist  Das  Primäre  ist  danach
die  Prämienhöhe.  Zahlt  der  Antragsteller  M.  0.50  in  der
Woche,  so  ist  er  in  der  entsprechenden  Höhe  versichert  und
nicht  umgekehrt  geht  die  Werbetätigkeit  vor  sich,  daß
etwa  erst  die  Versicherungsleistungen  festgestellt  würden.
Das  Hauptmerkmal  der  Prämie  liegt  aber  in  dem
wöchentlichen  Einzug  durch  Abholung  bei  dem  Versicherungsnehmer. ­
  Besteht  hierzu  auch  weder  rechtlich  noch  bedingungsgemäß ­
  eine  Verpflichtung,  so  fällt  und  steht  doch  mit  den
diesem  Zwecke  dienenden  Einrichtungen  die  ganze  Volks-Unfallversicherung.
  Hierauf  wird  des  Näheren  im  nächsten
Hauptteil  eingegangen.
Von  besonderem  Interesse  ist  es,  festzustellen,  wie  sich
dje  Prämie  aufbaut.  Für  die  Mindestversicherungssumme  von
            
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