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wollen, müssen bei diesem mehr denn jede andere Versicherungs-
art sich auf Treu und Glauben gründenden Vertragsverhältnis
nach dieser individuellen Seite hin beurteilt werden können.
Unterzieht man nun die gesamte Fragestellung bei
der kombinierten Unfall- und Sterbegeldversicherung einer
kritischen Beleuchtung, so kann man sich- des Eindruckes
nicht erwehren, daß eine Reihe von Fragen, ohne daß hierfür
eingehender Prüfung standhaltende Gründe vorliegen würden,
von dem Antragsformular für die gewöhnliche Einzel-Unfall
versicherung rein äußerlich übernommen wurde. So leuchtet
nicht ein, welchen Zweck die detaillierten Einzelfragen
über die berufliche Tätigkeit verfolgen, nachdem doch eine
Differenzierung des Risikos nach der in größerem oder ge
ringerem Umfange vorliegenden Berufsgefahr nicht vor
genommen wird. Es ist auch nicht eine Ausschaltung jener
Personen ins Auge gefaßt, für die eine erhebliche, wenn nur
nicht außerordentliche Berufsgefahr vorliegt, wie der Tage
löhner, Bergleute, Bauarbeiter, Chauffeure, Fuhrkuechte, an
Maschinen tätigen Fabrikarbeiter, da dann ja der Einrichtung
von vornherein der Charakter entzogen würde, den sie sich
selbst beilegt. Es kann nur noch angenommen werden, daß von
den Gesellschaften der Zweck verfolgt wird, für statistische Er
mittelungen sich die Unterlagen zu verschaffen. Ähnlich ver
hält es sich hinsichtlich der übrigen Fragen, da über die
ungünstigen Risiken der Mitteilungsverband die einzelnen
Gesellschaften unterrichtet hält und bei Krankheitsanlagen
mit besonderen Klauseln bei der Volksversicherung nicht
gearbeitet werden kann.
Die Fragestellung lässt sich daher ohne Gefahr erheblich
vereinfachen. Es genügt eine Frage nach der Berufstätigkeit
mit Hinweis auf die nicht versicherbaren Berufe, die trotz
Prämienleistung keinen Anspruch auf den Versicherungsschutz
haben, und Hinweis auf die Erkrankungen, an deren Vorliegen
sich die gleichen Folgen knüpfen, also Ausschluß aus der Ver
sicherung trotz der Prämienzahlung. Eine weitere Frage
ist einzuschalten, ob der Antragsteller bereits Unfälle erlitten
hat und irgendwelche Folgen zurückgebieben sind.