Full text: Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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als Besiegelung der Lebensfähigkeit dieser Idee angesehen 
werden, nämlich den breiten Volksmassen in Ergänzung des 
öffentlich rechtlichen Versicherungsschutzes eine private 
Unfallversicherung in Kombinierung mit ' einer Lebens 
versicherung zu bieten. 
2. Volks-Unfallversicherung in Form von 
Kollektiv-Verträgen. 
Die zweite große Gruppe der Einrichtungen bei den 
privaten Gesellschaften zur Gewährung eines Unfall- 
versicherungsschutzes an die breiten Volksmassen charakte 
risiert sich als Kollektiv-Verträge. In ihrer Gesamtheit lassen 
sie sich als Kunden-Unfallversicherung bezeichnen, womit auch 
ihr Wesen schon zum Ausdruck gebracht ist. In ihrer 
reinsten Form ist es eine Nebenleistung beim Verkauf irgend 
welcher Ware mit der Absicht, den Anreiz zu deren Erwerb 
zu erhöhen. Bildet diese Absicht den Ausgangspunkt der 
Idee und erscheint somit der Versicherungsvertrag als Neben 
abrede, so hat sich in der Abonnentenversicherung aus der 
Allgemeinen Kunden-Unfallversicherung in kurzer Zeit eine 
Spezialform herauskristallisiert, die sich als für die Praxis, 
besonders geeignet erwies. In ihr hat sich das Verhältnis 
zwischen der ursprünglichen und der Nebenleistung nach der 
wirtschaftlichen Bedeutung immer mehr zugunsten der 
letzteren verschoben, und in Einzelfällen den Versicherungs 
vertrag derart in den Vordergrund gerückt, daß der Vertrag 
auf Lieferung der Zeitung als das Untergeordnete und Neben 
sächliche erscheint. 
a) Wesen, Entstehung und Entwicklung der Abonnenten- 
Unfaliversicherung. 
Das Wesea der Abonnentenversicherung besteht in der 
Verbindung eines Anspruches auf eine Versicherungsleistung 
mit einem Vertrag auf den Bezug einer Tageszeitung oder 
periodischen Zeitschrift. Die Versicherungsleistung selbst 
kann mannigfacher Art sein und die Bedarfsdeckung bei den 
verschiedensten Anlässen des menschlichen Lebens bezwecken, 
wie beispielsweise bei Eintritt des natürlichen Todes, bei
	        
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