— 3(3 —
als Besiegelung der Lebensfähigkeit dieser Idee angesehen
werden, nämlich den breiten Volksmassen in Ergänzung des
öffentlich rechtlichen Versicherungsschutzes eine private
Unfallversicherung in Kombinierung mit ' einer Lebens
versicherung zu bieten.
2. Volks-Unfallversicherung in Form von
Kollektiv-Verträgen.
Die zweite große Gruppe der Einrichtungen bei den
privaten Gesellschaften zur Gewährung eines Unfall-
versicherungsschutzes an die breiten Volksmassen charakte
risiert sich als Kollektiv-Verträge. In ihrer Gesamtheit lassen
sie sich als Kunden-Unfallversicherung bezeichnen, womit auch
ihr Wesen schon zum Ausdruck gebracht ist. In ihrer
reinsten Form ist es eine Nebenleistung beim Verkauf irgend
welcher Ware mit der Absicht, den Anreiz zu deren Erwerb
zu erhöhen. Bildet diese Absicht den Ausgangspunkt der
Idee und erscheint somit der Versicherungsvertrag als Neben
abrede, so hat sich in der Abonnentenversicherung aus der
Allgemeinen Kunden-Unfallversicherung in kurzer Zeit eine
Spezialform herauskristallisiert, die sich als für die Praxis,
besonders geeignet erwies. In ihr hat sich das Verhältnis
zwischen der ursprünglichen und der Nebenleistung nach der
wirtschaftlichen Bedeutung immer mehr zugunsten der
letzteren verschoben, und in Einzelfällen den Versicherungs
vertrag derart in den Vordergrund gerückt, daß der Vertrag
auf Lieferung der Zeitung als das Untergeordnete und Neben
sächliche erscheint.
a) Wesen, Entstehung und Entwicklung der Abonnenten-
Unfaliversicherung.
Das Wesea der Abonnentenversicherung besteht in der
Verbindung eines Anspruches auf eine Versicherungsleistung
mit einem Vertrag auf den Bezug einer Tageszeitung oder
periodischen Zeitschrift. Die Versicherungsleistung selbst
kann mannigfacher Art sein und die Bedarfsdeckung bei den
verschiedensten Anlässen des menschlichen Lebens bezwecken,
wie beispielsweise bei Eintritt des natürlichen Todes, bei