Full text: Der Safranhandel im Mittelalter

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ihrer Hand ist es möglich, die Safranproduktion und den 
Safranhandel nicht nur von S. Gimignano, sondern von Tos 
kana überhaupt, in ihren verschiedenen Stadien und ihrer 
Bedeutung zu verfolgen. So führt ein Zeugenverhör in einem 
Prozesse in einen Krokusgarten in San Gimignano selbst hin 
ein, wo zur Zeit der Ernte der Kauf abgeschlossen wird . 
Ein andermal liest man von der Abtretung eines Landstücks 
mitsamt den Krokuspflanzungen 2 3 ). Große Mengen des kost 
baren Bodenprodukts sammeln sich in San Gimignano an. 
Seine Bewertung ist eine so hohe, daß es an Geldesstatt aus 
gegeben werden kann und dadurch auch Bedeutung für das 
politische Leben Toskanas gewinnt. Zahlreiche Fälle sind 
aus S. Gimignano in den Jahren 1228—1270 überliefert, in 
denen Safran in Zahlung oder als Belohnung gegeben wird. 
Es handelt sich um Zuwendungen von 2—400 Pfd. Safran als 
Lohn für Boten, Bestechung für Beamte, unter denen wir 
z. B. Pandulf von Fasanella, den Generalkapitän Enzios, 
Robert v. Bari, den Verfasser des Todesurteils für Konradin, 
den angiovinischen Generalvikar Tusziens Guido v. Monfort 
finden, oder als Geschenk z. B. für König Enzio und Karl 
von Anjou. Ein besonderes Interesse gewinnen diese Ein 
tragungen, weil sie die Bewegungen in den guelfisch-ghibel- 
linischen Kämpfen widerspiegeln. So stammen verschiedene 
Ausgaben aus den Jahren 1240 und 41, aus einer Zeit, in der 
San Gimignano versucht, sich dem von König Enzio und 
seinem Generalkapitän Pandulf geforderten Treueid zu ent 
ziehen. 1240 erhält Pandulf 60 Pfd. Safran „pro sua gratia 
optinenda“, sein Richter Filippo 20 Pfd, s ); König Enzio 
selbst erhält 25 Pfd. 4 ). Nach der Niederlage der Stadt erhält 
Pandulf ein Geschenk von 25 1 „in groco vel denariis“, Leute 
seines Gefolges 3 bezw. 1 1. ’). In diesen und den anderenFäl- 
len handelt es sich teils um Ehrengeschenke oder um Be 
stechungen, die in die Form von Geschenken gehüllt wurden, 
teils um ausgesprochene Zahlungen. Das letztere geht z. B. 
hervor aus der Begleichung der Unkosten der Schlacht von 
1) Davidsohn: a. a. O. 2313. 2) Davidsohn: 2317. 
3) Davidsohn; 284. 4) Davidsohn: 326, 333, 5) Davidsohn: 423.
	        
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