Full text : Der Safranhandel im Mittelalter

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Nigra  1228,  die  teils  in  Safran  geschieht,  wobei  das  Pfd.  zu
36  solidi  angerechnet  wird  ‘).  Wie  um  1150,  so  haben  wir
auch  hier  wieder  eine  Erscheinung  naturalwirtschaftlichen
Charakters,  die  im  Gegensatz  steht  zu  den  fortgeschrittenen
geldwirtschaftlichen  Verhältnissen  im  sonstigen  Italien,  und
die  sich  wohl  nur  durch  den  Reichtum  an  einem  hochbewerteten ­
  Produkt  erklären  läßt.  Nicht  nur  an  St.  Gimignano  ist
diese  Verwendung  des  Safrans  geknüpft.  Auch  der  Bischof
von  Volterra  sucht  Richter  und  Advokaten  der  römischen
Kurie  um  die  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  mit  einem  Krokusgeschenk ­
  zu  gewinnen 2 ),  und  1327  schenken  verschiedene
Gemeinden  Tusziens  und  des  Vallis  Spoleti  dem  Herzog
Karl  von  Kalabrien  eine  Quantität  Safran  s ),  Als  wirtschaftliche ­
  Zentren,  die  die  Landesproduktion  aufnehmen,  erscheinen ­
  Pisa,  Genua  und  Florenz.  Besonders  mit  Pisa  steht
S.  Gimignano  in  enger  Handelsverbindung.  1238  mieten  die
S.  Gimignanesen  ein  hospitium  für  ihre  Kaufleute  in  Pisa.
Unter  den  einzuführenden  Waren  ist  Safran  besonders  hervorgehoben ­
  4 ).  Noch  im  selben  Jahre  kommt  es  wegen  veränderter ­
  Bestimmungen  über  die  Krokuseinfuhr  in  Pisa  zu
dem  Beschluß  des  Rates  von  S.  Gimignano,  niemand  dürfe
mit  Safran  nach  Pisa  gehen  5 ).  Doch  die  Differenzen  gleichen
sich  aus,  und  als  Pisa  1258  eine  Verordnung  gegen  die  Verfälschung ­
  des  Safrans  erläßt,  wird  diese  mitgeteilt  nach
„Colle,  S.  Gemignano,  Volterra  et  aliis  communibus  de  Tuscia
  unde  zaffaranum  Pisas  reducitur",  damit  sie  ihre  Leute
verwarnen  6 ),  Die  Safranfälschung  soll  mit  dem  Verbrennen
der  Ware  bestraft  werden.  Auch  in  andern  Verordnungen
der  Pisaner  Statuten  finden  wir  wieder  Rücksicht  auf  den
Safranhandel  genommen  7 ).  Er  muß  auf  öffentlicher  Wage
gewogen  werden;  eine  Abgabe  auf  den  Safranverkauf  im
Kaufhaus  wird  fixiert;  die  Sensale  müssen  schwören,  keinen
Verkauf  von  falschem  Safran  zu  vermitteln  und  sind  zur
1)  Davidsohn  18.  2)  F.  Schneider:  Regestum  Volaterranum.
  Roma  1907.  Nr.  675.  3)  Davidsohn:  883.
4)  Davidsohn  2314.  5)  Davidsohn  2325.  6)  Davidsohn  2318.
7)  Bonaini:  Statuti  inediti  della  cittä  di  Pisa  dal  XII.  al  XIV.
secolo.  3  vol.  Firenze  1854—69.  I.  378,  III.  39,  66,  105,  111,  273.
            
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