Object: Régime des chambres de commerce

366 
4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Die Idee der Einkommensteuer ruht teilweise auf wirtschaftlicher 
teilweise auf politischer, ja selbst ethischer Basis und das Erwachen 
des staatsbürgerlichen Bewußtseinsist auch die Erwachungsperiode 
der Einkommensteuer. Während in früheren Zeiten das Vermögen 
insbesondere der Grundbesitz bloß Rechtstitel zur Macht war' 
weniger Einkommensquelle, die Arbeit, der andere Produktionsfaktor 
aber rechtlos war, widmet sich in der Neuzeit das Vermögen mehr 
seiner Einkommensfunktion, die Arbeit hinwieder ist frei und gleich 
berechtigt worden und so vereinigen sich beide Produktionskräfte 
unterschiedslos in ihrer Aufgabe, Einkommen zu schaffen. Nun ist 
die Bestimmung beider Produktionskräfte dieselbe, ihre rechtliche 
Stellung ist gleichfalls dieselbe, demnach ihr Verhältnis zum Be 
steuerungsproblem dasselbe. Unter solchen Umständen gewinnt jene 
Steuer die höchste Wichtigkeit, welche ohne Unterscheidung der 
nun zu gleicher Tätigkeit berufenen Quellen, bloß mit Rücksicht 
auf jenes Resultat der wirtschaftlichen Tätigkeit die Staatsbürger 
im Interesse des Staates in Anspruch nimmt, welches das Einkommen 
darbietet. Hierin beruht die allgemeine, man könnte sagen, welt 
historische Bedeutung der Einkommensteuer. 
2. Die Berechtigung der Einkommensteuer ist im einzelnen auf 
folgende Momente zurückzuführen: a) sie erfaßt das Steuersubjekt 
in seiner ganzen wirtschaftlichen und steuerlichen Persönlichkeit, 
während andere Steuern zumeist nur einen Teil desselben erfassen; 
b) nachdem sie auf das gesamte Einkommen des Individuums basiert 
wird, nicht aber auf einzelne Teile, kann sie weit eher mit der 
Zahlungsfähigkeit in Einklang gebracht werden; c) sie bringt am 
deutlichsten die Steuerpflicht des Individuums zum Ausdruck, welche 
andere Steuern eher verdecken, sie vermag am eindringlichsten 
die Staatsbürger zu lehren, daß sie für den Staat Opfer zu bringen 
verpflichtet sind; d) sie macht es überflüssig, daß der Staat lästige 
und kostspielige Nachforschungen nach den Steuerquellen anstellt, 
denn die Staatsbürger selbst sind verpflichtet, die Steuerquellen 
darzulegen, was des weiteren mit dem Vorteil verbunden ist, daß 
e) bei dieser Steuer alle jene Momente in Betracht gezogen werden 
können, welche auf die Leistungsfähigkeit mehrend oder mindernd, 
stärkend oder schwächend Einfluß ausüben, während andere Steuern 
bloß die präsumtiven, putativen, durchschnittlichen Steuerkräfte 
zur Basis nehmen, infolgedessen also gegenüber den wirklichen 
h Diese Steuerart, indem sie auf Fassion beruht, setzt, wie Schulze-Gävernitz 
mit Bezug auf Rußland sagt, ein solches Identitätsgefühl zwischen Staat und 
Staatsbürger voraus, welches sich in Rußland nicht so bald entwickeln wird 
(Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland. Leipzig 1899, S. 543).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.