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ingen in Venedig Safran 1 ), und auch der Nürnberger Ulrich
Stark bezieht Safran aus Venedig 1 2 ). Ende des 15. Jahrhunderts
fangen die deutschen Kaufleute wohl wegen der
ihren Handel in Venedig einschränkenden Bestimmungen
an, für ihren Safranhandel die Lombardei vor Venedig zu
bevorzugen. Wir sahen, wie Mailand und Casalmaggiore
hier als Märkte Bedeutung erlangen. Auch beginnen die
Deutschen mit Umgehung der oberitalienischen Märkte ihre
Geschäfte an den Anbaustellen selbst abzuschließen. Charakteristisch
für diesen Umschwung ist, daß wir die
Ravensburger Gesellschaft, deren Handelsbeziehungen alle
wichtigen Anbaustellen und Märkte umspannen, mit keinem
Safrangeschäft in Venedig antreffen. Wieviel Wert Venedig
auf den deutschen Safranhandel legt, geht aus den Bemühungen
hervor, mit denen es ihn in Venedig zu halten sich
bestrebt 3 ). Venedig geht sogar von seinem obersten
handelspolitischen Prinzip ab, nach dem der Handel und
die Initiative der Fremden in Venedig ein Ende finden und
an die Venezianer übergehen sollte, 1479 wird den
Deutschen, um sie vom Weg nach Mailand abzuhalten, gestattet,
Safran durch Venedig zu führen, gegen Abgabe von
12 Duk, für 500 Pfund. 1482 wird der Import erlaubt und
nur eine kleine Abgabe davon erhoben. 1492 wird die Verfügung
für den Import wiederholt und auf dem Transit nur
der allgemein gebräuchliche venezianische Zollsatz von
3 Duk. pro Saum belassen. Alle diese Verordnungen werden
mit der Begründung erlassen, man wolle durch sie den
deutschen Safranhandel von Mailand nach Venedig zurücklenken.
Ueber das Resultat dieser Bemühungen ist nicht
viel bekannt. Lorenz Meder berücksichtigt den venezianischen
Safranhandel noch eingehend.
Die Konkurrenz Mailands konnte Venedig so gefährlich
erscheinen, weil Mailand überhaupt für die Deutschen
1) Simonsfeld I. 326. — Er macht auch Safrangeschäfte mit
seinem Schwiegervater Ott Ruland von Ulm (Ott Rulands Handlungsbuch.
Bibi, des lit. Ver. Stuttgart I. S. 14),
2) Münchener Allg. Zeitg. Beilage Nr. 101. Jahrg. 1901.
3) Thomas: Capitolare S. 235 und 277.