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des nördlichen Spaniens nachweisen lassen, vom Zweck des
Safraneinkaufs hierher geführt worden sind. Besonders zwei
Quellen werfen im 15. Jahrhundert auf die deutsch-spanischen
Handelsbeziehungen helleres Licht: das Zollbuch von Bar
celona über die Ausfuhr der Savoyer und Deutschen 1425 bis
1440 ') und Geschäftspapiere der Ravensburger Gesellschaft
aus den Jahren 1476—1523. Aus ihnen und vereinzelten
anderen Nachrichten lassen sich einzelne Gruppen von deut
schen Kaufleuten erkennen, die im spanischen Safranhandel
von Bedeutung sind. Eine führende Stelle nehmen die
Bodenseestädte ein und die diese repräsentierende Ravens
burger Gesellschaft.
Seit 1383 finden wir vereinzelte Kaufleute vom Boden
see in Spanien 5 ), darunter 1408 und 1410 Lutfried Muntprat
und die im Steinhaus von Konstanz a ), die späteren Teil
haber der Ravensburger Gesellschaft, inmitten einer Gruppe
von anderen Konstanzern. Ausdrücklich als Safranhändler
erscheinen im Zollbuch von Barcelona 1428 ein Johan de
Rafons (Ravensburg?) 4 ) und 1427 ein Anrich de Con-
stanza 5 ). Auch die Späteli kann man dieser Gruppe zu
rechnen; denn ein Glied der Familie erscheint zuerst als
Faktor der Ravensburger Gesellschaft. Später schließen sie
Safrangeschäfte auf eigene Rechnung ab 6 ).
Der Geschäftsumfang aller deutschen und savoyischen
Firmen, für die das Zollbuch von Barcelona angelegt ist, wird
übertroffen von dem der Ravensburger Gesellschaft. Ihr Ge
samtumsatz in der Zeit von 1426—1440 beläuft sich auf
Waren im Wert von ca. 130590 1. 7 ), davon entfällt rund
58602 1. auf die Ausfuhr. An Safran führen sie in den 15
Jahren 34 000 Pfd. Gewicht aus. Rechnen wir dies in das
Ende des 15. Jahrhunderts übliche Gewicht von Zentnern
a 360 Pfd. um, so ergeben sich 94 4 / 9 Ztr. Auf das Jahr ent
fiele ein Durchschnitt von 6V3 Ztr. Für die Organisation des
spanischen Safranhandels der Ravensburger Gesellschaft ist
1) Herausgegeben von Häbler, Würtb. Vierteljahrshefte. N. F. X. XI.
2) Häbler X. 114. 3) Häbler X. 118.
4) Häbler XI. 366. 5) Häbler XI. 363.
6) Häbler XI. 369, 374, 382. 7) Häbler X. 141, XI. 388.
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