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II. Öffentliche Versicherung.
Die übrigbleibenden vier^ Zw.A. hatten nur einen äußerst geringen Teil
ihres Gesamtbestandes rückgcdeckt. Während demnach bei den Zwangsanstalten
die Rückdeckung eine Ausnahme bildet, ist sie bei den N.Zw.A.
die Regel. Berücksichtigt man, daß eine nach richtigen versichorungstechnischen
Grundsätzen rationell wirtschaftende Versicherungsanstalt zur Rückdeckung
nur greift, wenn sie sich nicht im Wege der Mitversicherung entlasten
kann oder die Höhe der übernommenen Versicherungssummen oder
die Art der Risiken sie dazu zwingen, so erscheint bei dieser Lage der
Rückdeckungsverhältnisse der Zwangs- und der Nichtzwangsanstalten der
Schluß gerechtfertigt, daß die große Maste der Risiken bei den N.Zw.A.
durchschnittlich eine ungünstigere Mischung aufweist, als bei den Zw.A.
Es zeigt sich hier deutlich — vom versicherungstechnischen Standpunkt
gesprochen — die ungünstige Lage, in welche die N.Zw.A. durch ihre
Annahmepflicht für Gebäude gegenüber den Privatversicherern, die in der
Risikenauslese freie Hand haben, geraten sind. Volkswirtschaftlich ist
dieser Umstand aber sehr wichtig, da er einer großen Reihe von Risiken,
die bei privaten Erwerbs- oder Gegenseitigkeitsanstalten keinen Versicherungsschutz
finden würden, eine Deckungsmöglichkeit gewährt. In
der Tat ist festgestellt, daß die ö. F.A. von den Privatversicherern abgestoßene
Risiken in großer Anzahl 24 25 glatt übernommen haben. Die
Richtigkeit dieser Vermutung wird ferner bestätigt, wenn man die Zusammensetzung
der versicherten Bestände der einzelnen öffentlichen Anstalten
durchprüst und den Anteil ermittelt, welche die auf die verschiedenen Berufsstände
verteilten Gruppen der Versicherungsnehmer an den Beitragserhebungen
und Schadenleistungen haben. Aus den einzelnen Angaben
der ö. F.A. ergibt sich, daß unter den Versicherungsnehmern die Angehörigen
der Landwirtschaft überwiegen, daß also die Mehrzahl der
Versicherungen Risikengruppen angehört, welche nach der Bauart und dem
Inhalte des einzelnen Risikos wie dem Umfange des vorhandenen Brandschutzes
meist zu den weniger günstigen zu rechnen sind.
Im nachfolgenden sind einige Zahlenbeispiele gegeben, welche nach
gleichmäßigen Gesichtspunkten als Stichproben aus den Berichten der im
freien Wettbewerb stehenden ö. F.A. ausgewählt sind, deren Gebiete sich
stalten, die „Landschaftliche" zu Marienwerder und der Domänenfeuerjchädenfonds
in Preußen.
24 Breslau, Stettin, die „Nassauische" in Wiesbaden und die Gebäudebrandversicherungsanstalt
für das Großherzogtum Sachsen in Weimar.
25 Die Zahlen gehen bei einzelnen preußischen Sozietäten für den Zeitraum
weniger Jahre in viele Hunderte hinein.