fullscreen : Das Arbeitsrecht der Čechoslovakischen Republik

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II.  Öffentliche  Versicherung.

Die  übrigbleibenden  vier^  Zw.A.  hatten  nur  einen  äußerst  geringen  Teil
ihres  Gesamtbestandes  rückgcdeckt.  Während  demnach  bei  den  Zwangsanstalten ­
  die  Rückdeckung  eine  Ausnahme  bildet,  ist  sie  bei  den  N.Zw.A.
die  Regel.  Berücksichtigt  man,  daß  eine  nach  richtigen  versichorungstechnischen
  Grundsätzen  rationell  wirtschaftende  Versicherungsanstalt  zur  Rückdeckung ­
  nur  greift,  wenn  sie  sich  nicht  im  Wege  der  Mitversicherung  entlasten ­
  kann  oder  die  Höhe  der  übernommenen  Versicherungssummen  oder
die  Art  der  Risiken  sie  dazu  zwingen,  so  erscheint  bei  dieser  Lage  der
Rückdeckungsverhältnisse  der  Zwangs-  und  der  Nichtzwangsanstalten  der
Schluß  gerechtfertigt,  daß  die  große  Maste  der  Risiken  bei  den  N.Zw.A.
durchschnittlich  eine  ungünstigere  Mischung  aufweist,  als  bei  den  Zw.A.
Es  zeigt  sich  hier  deutlich  —  vom  versicherungstechnischen  Standpunkt
gesprochen  —  die  ungünstige  Lage,  in  welche  die  N.Zw.A.  durch  ihre
Annahmepflicht  für  Gebäude  gegenüber  den  Privatversicherern,  die  in  der
Risikenauslese  freie  Hand  haben,  geraten  sind.  Volkswirtschaftlich  ist
dieser  Umstand  aber  sehr  wichtig,  da  er  einer  großen  Reihe  von  Risiken,
die  bei  privaten  Erwerbs-  oder  Gegenseitigkeitsanstalten  keinen  Versicherungsschutz ­
  finden  würden,  eine  Deckungsmöglichkeit  gewährt.  In
der  Tat  ist  festgestellt,  daß  die  ö.  F.A.  von  den  Privatversicherern  abgestoßene ­
  Risiken  in  großer  Anzahl  24  25  glatt  übernommen  haben.  Die
Richtigkeit  dieser  Vermutung  wird  ferner  bestätigt,  wenn  man  die  Zusammensetzung ­
  der  versicherten  Bestände  der  einzelnen  öffentlichen  Anstalten
durchprüst  und  den  Anteil  ermittelt,  welche  die  auf  die  verschiedenen  Berufsstände ­
  verteilten  Gruppen  der  Versicherungsnehmer  an  den  Beitragserhebungen ­
  und  Schadenleistungen  haben.  Aus  den  einzelnen  Angaben
der  ö.  F.A.  ergibt  sich,  daß  unter  den  Versicherungsnehmern  die  Angehörigen ­
  der  Landwirtschaft  überwiegen,  daß  also  die  Mehrzahl  der
Versicherungen  Risikengruppen  angehört,  welche  nach  der  Bauart  und  dem
Inhalte  des  einzelnen  Risikos  wie  dem  Umfange  des  vorhandenen  Brandschutzes ­
  meist  zu  den  weniger  günstigen  zu  rechnen  sind.
Im  nachfolgenden  sind  einige  Zahlenbeispiele  gegeben,  welche  nach
gleichmäßigen  Gesichtspunkten  als  Stichproben  aus  den  Berichten  der  im
freien  Wettbewerb  stehenden  ö.  F.A.  ausgewählt  sind,  deren  Gebiete  sich

stalten,  die  „Landschaftliche"  zu  Marienwerder  und  der  Domänenfeuerjchädenfonds
in  Preußen.
24  Breslau,  Stettin,  die  „Nassauische"  in  Wiesbaden  und  die  Gebäudebrandversicherungsanstalt ­
  für  das  Großherzogtum  Sachsen  in  Weimar.
25  Die  Zahlen  gehen  bei  einzelnen  preußischen  Sozietäten  für  den  Zeitraum
weniger  Jahre  in  viele  Hunderte  hinein.
            
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