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sein, an dem die Bodenreformer und alles, was mit
ihnen zusammengeht, ihre Freude erleben werden.
Was sie durch ihre Steuerpropaganda n.icht erreicht
haben, nämlich, daß der Grund und Loden sich auf
Rosten desjenigen, der ihn unter der Zusicherung der
Unverletzlichkeit des Eigentums besitzt oder gut
gläubig erworben hat, verbillige, das wird jetzt in
Erfüllung gehen.
Denn durch das massenhafte UnLebot und die zahl
reichen Zwangsversteigerungen werden jetzt die
Preise fallen.
Uber ^uch aus anderen Momenten heraus, wird ein allge
meiner Preissturz auf dem preußischen Grundstücksmarkte eintreten.
Dis niedrigen Schätzungen der Taxämter werden schon an sich die
Wertmeinung erheblich beeinflussen, so daß selbst dort, wo nicht
aus Not verkauft wird, ein allgemeiner Preisrückgang eintreten
wird. Denn der Raufliebhaber wird für ein Grundstück, das auf
90 geschätzt ist, keine lOO geben wollen.
Wie eine aus diese Nrt herbeigeführte Preisminderung mit der
gewährleisteten Unverletzlichkeit des Eigentums vereinbar sein soll,
ist uns unerfindlich. Nun find wir damit aber noch nicht am Ende.
Die Preisminderung wird sich fortsetzen. Denn die niedrigen
Raufpreise, die in dem ersten Jahrzehnt nach Einführung der
Schätzungsämter erzielt werden, wird man den Schätzungen der nach
folgenden Jahre zu Grunde legen, so daß also tatsächlich die zunächst
in Szene gesetzte Preisminderung die Quelle weiterer Preismin
derung sein wird.
von Rechts wegen müßte der Staat alle auf djese Weise ein
tretenden Schäden ersetzen. Denn im Nllgem. Landrecht für die
preußischen Staaten heißt es in dem heute noch zu Recht bestehenden
Z 75 der Einleitung, daß der Staat denjenigen zu entschädigen ver
pflichtet sei, welcher seine besonderen Rechte und Vorteile dem
Wohle des gemeinen Wesens aufzuopfern g e n ö t i g t wird.
Wie wir schon bereits betonten, wird durch die Einführung der
Schätzungsämter unbedingt ein stark gesteigertes Grundstücksangebot
eintreten. Dies wird nicht aus sich entstehen, sondern hervorgerufen
werden durch die niedrigeren Beleihungen, die die Holge der nie
drigen Schätzungen der Schätzungsämter sein werden. Daneben
werden aber auch alle die Haus- und Grundbesitzer getroffen
werden, denen es gelingt, für den Betrag, um welchen sich die
erste Hypothek vermindert, eine Nachhypothek zu erhalten. Denn
daß sie diese nur unter höheren Nuswendungen erlangen, liegt
doch auf der Hand. Betrachten wir nun aber einmal auch die Lage
des preußischen Baugewerbes unter der Nera der Tax-
ümter. Es wird genau so schwer getroffen, wie der