Full text: Taxämter oder private Schätzungen?

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sein, an dem die Bodenreformer und alles, was mit 
ihnen zusammengeht, ihre Freude erleben werden. 
Was sie durch ihre Steuerpropaganda n.icht erreicht 
haben, nämlich, daß der Grund und Loden sich auf 
Rosten desjenigen, der ihn unter der Zusicherung der 
Unverletzlichkeit des Eigentums besitzt oder gut 
gläubig erworben hat, verbillige, das wird jetzt in 
Erfüllung gehen. 
Denn durch das massenhafte UnLebot und die zahl 
reichen Zwangsversteigerungen werden jetzt die 
Preise fallen. 
Uber ^uch aus anderen Momenten heraus, wird ein allge 
meiner Preissturz auf dem preußischen Grundstücksmarkte eintreten. 
Dis niedrigen Schätzungen der Taxämter werden schon an sich die 
Wertmeinung erheblich beeinflussen, so daß selbst dort, wo nicht 
aus Not verkauft wird, ein allgemeiner Preisrückgang eintreten 
wird. Denn der Raufliebhaber wird für ein Grundstück, das auf 
90 geschätzt ist, keine lOO geben wollen. 
Wie eine aus diese Nrt herbeigeführte Preisminderung mit der 
gewährleisteten Unverletzlichkeit des Eigentums vereinbar sein soll, 
ist uns unerfindlich. Nun find wir damit aber noch nicht am Ende. 
Die Preisminderung wird sich fortsetzen. Denn die niedrigen 
Raufpreise, die in dem ersten Jahrzehnt nach Einführung der 
Schätzungsämter erzielt werden, wird man den Schätzungen der nach 
folgenden Jahre zu Grunde legen, so daß also tatsächlich die zunächst 
in Szene gesetzte Preisminderung die Quelle weiterer Preismin 
derung sein wird. 
von Rechts wegen müßte der Staat alle auf djese Weise ein 
tretenden Schäden ersetzen. Denn im Nllgem. Landrecht für die 
preußischen Staaten heißt es in dem heute noch zu Recht bestehenden 
Z 75 der Einleitung, daß der Staat denjenigen zu entschädigen ver 
pflichtet sei, welcher seine besonderen Rechte und Vorteile dem 
Wohle des gemeinen Wesens aufzuopfern g e n ö t i g t wird. 
Wie wir schon bereits betonten, wird durch die Einführung der 
Schätzungsämter unbedingt ein stark gesteigertes Grundstücksangebot 
eintreten. Dies wird nicht aus sich entstehen, sondern hervorgerufen 
werden durch die niedrigeren Beleihungen, die die Holge der nie 
drigen Schätzungen der Schätzungsämter sein werden. Daneben 
werden aber auch alle die Haus- und Grundbesitzer getroffen 
werden, denen es gelingt, für den Betrag, um welchen sich die 
erste Hypothek vermindert, eine Nachhypothek zu erhalten. Denn 
daß sie diese nur unter höheren Nuswendungen erlangen, liegt 
doch auf der Hand. Betrachten wir nun aber einmal auch die Lage 
des preußischen Baugewerbes unter der Nera der Tax- 
ümter. Es wird genau so schwer getroffen, wie der
	        
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