Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

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aus  dem  Hypothekengeschäft  gegenüber,  stuf  das  Tausend  berechnet
ergibt  sich  für  die  zehn  angeführten  Jahre:
2,57  Mark  Kursverlust,
0,03  Mark  Risikoprämie.
Morte  sind  hier  überflüssig.

vielleicht  will  aber  die  StaatsreLierung  gerade  dis  Wirkung,
die  die  Sparkassen  zwingt  größere  Beträge  in
Staatspapieren  anzulegen.  Ein  besseres  Mittel  gäbe
es  wahrlich  nicht.  Würden  die  Taxämter  aber  gar  obligatorisch
gemacht,  dann  wären  die  Sparkassen  bei  der  Beleihungsgrenze  von
50  Prozent  —  (an  ihre  Aenderung  wird  bekanntlich  nicht  gedacht)  —
auch  noch  dadurch  geschlagen,  daß  sie  große  Teile  des  Veleihungsgeschäfts
  an  die  Hypothekenbanken  usw.  abgeben  müssen,  weil,
wenn  die  Schuldner  einmal  einen  Teil  der  ersten  Hypothek  zurückzahlen ­
  müssen,  sie  einen  Gläubiger  wählen,  der  möglichst  wenig
zurückhaben  will.  Wenn  man  bisse  Wirkungen  zunächst  vielleicht
in  Sparkassenkreisen  noch  nicht  einsehen  will,  und  daher  —  wie
wir  schon  sagten  —  zur  Taxamtsschätzung  greifen  wird,  es  wäre
trotzdem  merkwürdig,  wenn  es  anders  käme.  Und  wenn  die  Sparkassen ­
  überhaupt  noch  Hypothekengeschäfte  machen  werden,  werden
ihnen  dann  nicht  die  besten  Bissen  von  den  Hypothekenbanken  weggenommen ­
  werden?  Werden  sie  nicht  schließlich  nehmen  müssen,  was
jene  als  minderwertig  zurückgewiesen  haben?
All'  diesen  Ausführungen  kann  man  nun  entgegenhalten,  sie
sähen  nur  das  Schwarze,  nicht  das  Weiße.  Die  Reform  des  Realkrrdits
und  die  Entschuldung  des  Hausbesitzes  setze  Taxämter  voraus.  Darauf
antworten  wir,  daß  die  Taxämter  Realkreditreform  und
Entschuldung  direkt  ausschließen  wenn  man  von  der
gewaltsamen  Entschuldung  durch  die  Zwangsversteigerung
  absieht.  Der  preußische  Landesverband  der  Haus-  und
Grundbesitzervereine,  der  unter  dem  Widerspruch  anderer  Hausbesitzerorganisationen
  einer  der  Rufer  nach  Tarämtern  ist,  hat  denn  auch
schon  den  Rückzug  angetreten,  wenn  er  folgende  Eingabe  an  den
Landwirtschaftsminister  machte:
„Zeitungsnachrichten  zufolge  ist  ein  Gesetzentwurf  über  Taxämter ­
  in  Ausarbeitung.  Es  wird  befürchtet,  daß  diejenigen  Hypotheken, ­
  welche  die  Hypothekenbanken  auf  Grund  der  alten
Beleihungsvorschriften  ausgeliehen  haben,  bei  deren  Prolongation
erheblich  verkürzt  werden  müßten;  das  würde  für  den  Realkredit
unabsehbare  schädliche  Nachteile  haben.  Ts  dürste  sich  deshalb  in
jedem  Falle  empfehlen,  in  dem  Gesetz  eine  dahingehende  Vorschrift ­
  aufzunehmen,  daß  es  keine  rückwirkende  Kraft  hat,  daß
es  insbesondere  nicht  auf  die  von  Hypothekenbanken  bei  Inkrafttreten ­
  des  Gesetzes  bereits  ausgeliehenen  Hypotheken  Anwendung ­
  findet  und  auch  nicht  auf  deren  Prolongation,  sondern
            
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