Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

L  Die  Wertschätzung  städtischer  Grundstücke ­
  Zu  Weleihungszwecken.

Der  Wohnungsbedarf  des  deutschen  Volkes  erfordert  dauernd  die
Erhaltung  mehrerer  Millionen  und  die  dem  Bevölkerungswachstum
angepaßte  Neuerrichtung  vieler  Tausender  von  Wohnhausbauten.
Dem  Unternehmertum  auf  dem  Bau-  und  Wohnungsmarkt  ist  die
Erfüllung  dieser  Aufgabe  aber  aus  eigenem  Kapital,  aus  eigenen
Mitteln  nicht  möglich.  Es  ergab  sich  daher  die  Notwendigkeit,  Kredit
für  diese  Zwecke  zu  schaffen.  Der  Lage  der  Sache  nach  mußte  dieser
Kredit  den  besonderen  Verhältnissen  angepaßt  sein.  Die  Möglichkeit
hierzu  bot  die  Nechtsordnung  der  Bodenverschuldung,  die  den  sogenannten ­
  Besitzkredit  in  diesem  Zusammenhange  auf  geordneter
Grundlage  regelte.  Damit  war  die  Kreditfrage  aber  nur  in  roher
Form  gelöst.  Die  reifere  Lösung  war  die  Errichtung  solcher  Stellen,
die  gewissermaßen  eine  äußere  Ordnung  in  Angebot  und  Nachfrage ­
  dieses  Kredits  brachten.  Es  waren  dies  die  sogenannten
reinen  Hypothekarkreditinstitute,  deren  Hauptrepräsentanten  für  die
städtische  Verschuldung  derzeit  die  Hypothekenbanken,  für  die  ländliche ­
  die  Landschaften  sind.
Diese  Institute  kennzeichnen  sich  dadurch,  daß  sie  das  Unterkunft
suchende  Kapital  auffangen  und  dorthin  führen,  wo  es  benötigt ­
  wird.  Ihnen  zur  Seite  traten  im  Laufe  der  Iahrzehnte
  die  Sparkassen  und  Versicherungsgesellschaften,  einmal,  weil
sich  in  diesen  Instituten  auch  große  Geldsummen  sammelten,  dann
aber  auch,  weil  angesichts  der  Nechtsordnung  der  Bodenverschuldung ­
  die  Anlage  der  Gelder  auf  diese  Art  bei  ziemlich  guter  Verzinsung
ausreichende  Sicherheit  bot.  Der  Gesetzgeber  machte,  zur  Erhöhung  dieser ­
  Sicherheit,  allen  hier  genannten  Kreditgebern  entsprechende  Vorschriften ­
  über  die  hergäbe  des  Kredits  gegen  dis  Verpfändung  von
Grundstücken  und  über  das  Verhältnis,  in  dem  der  Kredit  zum  Werte
stehen  durfte.  So  entstand  der  sogenannte  erststellige  Kredit.  Vieser  Hypothekarkredit ­
  soll,  nach  Lage  der  Sache  und  weil  es  sich  ausnahmslos ­
  um  Gelder  handelt,  an  welche  Dritte  gewisse  Rechte  haben,  nur  soweit ­
  gewährt  werden,  als  es  mit  den  Grundsätzen  der  Sicherheit
vereinbar  ist.
Daher  bestimmen  die  Vorschriften  für  die  preußischen  Sparkassen,
daß  sich  die  Hypotheken,  welche  die  Sparkassen  ausgeben,  innerhalb
            
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