Full text: Taxämter oder private Schätzungen?

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barten Querstraßen, ungefähre (Entfernung vom Mittelpunkte des 
Qrtes, Verkehrsverbindungen, Beschaffenheit der Straße, ob sie 
vollständig, oder inivierveit bebaut, ordnungmäßig reguliert, ge 
pflastert oder wie sonst befestigt, ob sie eine öffentliche, oder 
private Straße ist; 
Beschreibung des Grundstückes nach Form, Frontlänge und 
Tiefe unter Angabe der Größe nach Quadratmetern und unter 
Beifügung einer Handzeichnung,' 
gutachtliche Aeußerung über den Tharakter der Qrtsgegend 
ob Geschäfts-, Fabrik-, feine, mittlere, oder Arbeiter-Wohngegend. 
Die Schätzung des Wertes der Grundfläche hat rechnungsge- 
mätz nach Quadratmetern zu erfolgen. Sofern nach Lage oder 
Beschaffenheit des Grundstückes die einzelnen Teile der Grund 
fläche verschiedenartig zu bewerten sind, ist dies besonders anzu 
geben. 
8 9. 
Bezüglich der Baulichkeiten hat die Taxe zu enthalten: An 
gabe der einzelnen Gebäude, Gebäudeteile und ihre Zweckbestim 
mung, der Bauart, ob massiv oder Fachwerk, des Baumaterials, 
der Art der Bedachung, und der Unterkellerung, der Zahl und höhe 
der Geschosse, der höhe der Gebäude bis zum Hauptgesims, der 
Breite und Tiefe der einzelnen Gebäudeteile und ihres Flächenin 
halts nach Quadratmetern; 
Beschreibung der inneren und äußeren Ausstattung unter An 
gabe über das Vorhandensein von Gas-, Wasser-, elektrischer 
Lichtleitung und Kanalisation; 
gutachtliche Aeußerung über das Alter, den Bauzustand, die 
Grundwasserverhältnisse, das Vorhandensein besonderer, den Wert 
beeinflussender Umstände und Einrichtungen, über Zweckmäßigkeit 
der Einteilung der Bäume, über die Lösung der Treppenanlage, 
über Licht- und Lustverhältnisse, über Vorzüge und Mängel na 
mentlich in sanitärer Beziehung, ob Feuchtigkeit, hausschwamm 
oder dergl. vorhanden. 
Die Schätzung des Werts der einzelnen Gebäudeteile hat rech 
nungsgemäß nach Quadratmetern zu erfolgen. Sofern die Ge 
bäude oder einzelne Gebäudeteile nicht vollständig fertiggestellt 
sind, ist der derzeitige Stand und Wert des Baues, sowie der 
jenige Wert anzugeben, welchen die Baulichkeiten nach voll 
ständiger Fertigstellung haben werden. 
8 lO. 
Bezüglich des Ertragswertes hat die Taxe zu enthalten: An 
gabe des Iahresertrages unter Bezeichnung des Mietsertrages der 
vermieteten und des Mietswertes der leerstehenden oder vom Ei 
gentümer benutzten Bäume, sowie anderseits Angabe des Gesamt 
betrages der Steuern, Lasten und Unkosten. Lei nicht fertigen 
Grundstücken sind die Angaben über Iahresertrag und Iahres- 
unkoften schätzungsweise nach ortsüblichen Grundsätzen zu machen.
	        
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