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barten Querstraßen, ungefähre (Entfernung vom Mittelpunkte des
Qrtes, Verkehrsverbindungen, Beschaffenheit der Straße, ob sie
vollständig, oder inivierveit bebaut, ordnungmäßig reguliert, ge
pflastert oder wie sonst befestigt, ob sie eine öffentliche, oder
private Straße ist;
Beschreibung des Grundstückes nach Form, Frontlänge und
Tiefe unter Angabe der Größe nach Quadratmetern und unter
Beifügung einer Handzeichnung,'
gutachtliche Aeußerung über den Tharakter der Qrtsgegend
ob Geschäfts-, Fabrik-, feine, mittlere, oder Arbeiter-Wohngegend.
Die Schätzung des Wertes der Grundfläche hat rechnungsge-
mätz nach Quadratmetern zu erfolgen. Sofern nach Lage oder
Beschaffenheit des Grundstückes die einzelnen Teile der Grund
fläche verschiedenartig zu bewerten sind, ist dies besonders anzu
geben.
8 9.
Bezüglich der Baulichkeiten hat die Taxe zu enthalten: An
gabe der einzelnen Gebäude, Gebäudeteile und ihre Zweckbestim
mung, der Bauart, ob massiv oder Fachwerk, des Baumaterials,
der Art der Bedachung, und der Unterkellerung, der Zahl und höhe
der Geschosse, der höhe der Gebäude bis zum Hauptgesims, der
Breite und Tiefe der einzelnen Gebäudeteile und ihres Flächenin
halts nach Quadratmetern;
Beschreibung der inneren und äußeren Ausstattung unter An
gabe über das Vorhandensein von Gas-, Wasser-, elektrischer
Lichtleitung und Kanalisation;
gutachtliche Aeußerung über das Alter, den Bauzustand, die
Grundwasserverhältnisse, das Vorhandensein besonderer, den Wert
beeinflussender Umstände und Einrichtungen, über Zweckmäßigkeit
der Einteilung der Bäume, über die Lösung der Treppenanlage,
über Licht- und Lustverhältnisse, über Vorzüge und Mängel na
mentlich in sanitärer Beziehung, ob Feuchtigkeit, hausschwamm
oder dergl. vorhanden.
Die Schätzung des Werts der einzelnen Gebäudeteile hat rech
nungsgemäß nach Quadratmetern zu erfolgen. Sofern die Ge
bäude oder einzelne Gebäudeteile nicht vollständig fertiggestellt
sind, ist der derzeitige Stand und Wert des Baues, sowie der
jenige Wert anzugeben, welchen die Baulichkeiten nach voll
ständiger Fertigstellung haben werden.
8 lO.
Bezüglich des Ertragswertes hat die Taxe zu enthalten: An
gabe des Iahresertrages unter Bezeichnung des Mietsertrages der
vermieteten und des Mietswertes der leerstehenden oder vom Ei
gentümer benutzten Bäume, sowie anderseits Angabe des Gesamt
betrages der Steuern, Lasten und Unkosten. Lei nicht fertigen
Grundstücken sind die Angaben über Iahresertrag und Iahres-
unkoften schätzungsweise nach ortsüblichen Grundsätzen zu machen.