Full text: Das Konkursverfahren

Anhang. 
§ 21. Der Konkurs der offenen Handelsgesellschaft, der 
Kommanditgesellschaft, der Kommanditgesellschaft auf 
Aktien, des Geschäftsinhabers bei der stillen Gesellschaft. 
I. Die offene Handelsgesellschaft^ ist die Gesellschafts 
form, in welcher mehrere Personen unter einer gemeinschaftlichen 
Firma ein Handelsgewerbe betreiben, ohne daß die Haftung auch 
nur eines Gesellschafters den Gesellschaftsgläubigern gegenüber 
beschränkt ist. 
Die offene Handelsgesellschaft gelangt durch die Tatsache des 
gemeinschaftlichen Betriebes eines Handelsgewerbes unter einer 
gemeinschaftlichen Firma und nicht erst durch die Eintragung 
ins Handelsregister zur Entstehung. Die Eintragung ist nur dann 
Voraussetzung für die Entstehung der offenen Handelsgesellschaft, 
wenn diese nicht ein Handelsgewerbe im Sinne des 8 l des 
Handelsgesetzbuches, sondern ein gewerbliches Unternehmen, das 
nach klrt und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerich 
teten Geschäftsbetrieb erfordert, zum Gegenstand hat. 
Der Zweck der offenen Handelsgesellschaft führt zur Bildung 
eines eigenen Gesellschaftsvermögens- der Stand des Gesellschafts 
vermögens wird am Schlüsse eines jeden Geschäftsjahres durch 
Aufmachung der Bilanz ermittelt. Die Gesellschafter haften für 
die Gesellschaftsverbindlichkeiten nicht nur mit dem Gesellschafts 
vermögen, sondern auch persönlich und unbeschränkt mit ihrem 
privatvermögen. Line Vereinbarung der Gesellschafter zu dem 
Zwecke, die Haftung eines oder mehrerer Gesellschafter auf die 
Gesellschaftseinlage oder einen Teil des Privatvermögens zu be 
schränken, ist den Gesellschaftsgläubigern gegenüber rechtsunwirk 
sam- zum wesen der offenen Handelsgesellschaft gehört eben 
die unbeschränkte und unbeschränkbare Haftung der sämtlichen 
Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern, eine Haf 
tung, die auch nicht lediglich subsidiär neben jene der Gesellschaft 
tritt. Den Gesellschaftsgläubigern ist vielmehr freigestellt, gleich- 
') §§ 105 ff. HGB.. 209 ff. Ko.
	        
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