Mewes, Reichsiiwalidenverficherung.
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die allgemeine Verwaltung (Gehälter, Reisekosten, Pensions
beiträge, Bureaubedürsnisse und dergleichen), ferner
die Kosten des Verfahrens bei der Rentengewährung und
-Entziehung (ärztliche Gutachten, Tagegelder der Beisitzer bei
den lokalen Verwaltungsbehörden und dergleichen), weiter
die Schiedsgerichts-, Berufungskosten usw. und endlich
die Ausgaben für die Beitrags lei stung (Druckkosten für
Marken usw., Kontrolle über die richtige Beitragsverwendung,
Vergütungen an Krankenkassen und dergleichen, die stellenweise
den Einzug der Beiträge besorgen).
Die j ä h r l i ch e n A u f w e n d u n g e n der Versicherungsanstalten und
Sonderkassen für Verwaltungskosten lassen ein merkliches Ansteigen
erkennen. Sie betrugen z. B.
im Jahre 1895: 5,6 Mill. Mk.
„ 1900: 10
,, 1905: 14,7 „ .,
.. .. 1910: 21,4 „ „
Das Verhältnis zu den gleichzeitigen (eigenen) Jahreseinnahmen
der Anstalten stellte sich aus 5,2 % bzw. 6,4% bzw. 7,2 % bzw. 8,4%.
Die Ursache dieser Steigerung liegt hauptsächlich in dem Anwachsen der
allgemeinen Verwaltungskosten, die mit der Zunahme der Beamten,
dem Steigen der Gehälter usw. Wohl allgemein festzustellen ist. In den
allgemeinen Verwaltungskostcn sind übrigens auch die nicht unbeträcht
lichen Beiträge enthalten, mit denen wohl alle Anstalten die verschiedensten
Einrichtungen zur Förderung der Gesundheitspflege und der Wohlfahrt
zu unterstützen pflegen. Daneben sind aber auch die Kosten des Ver
fahrens bei der Gewährung und Entziehung von Renten beträchtlich
gestiegen; es beruht das auf der sorgfältigeren und schärferen Prüfung
der Rentenanträge, die in neuerer Zeit bei den örtlichen Verwaltungs
behörden durchgeführt worden ist. Ausgaben dieser Art sind auf der
anderen Seite in der Regel mit Ersparnissen an Renten verbunden. Im
übrigen haben die Versicherungsträger nach Lage der Gesetzgebung und
nach den ergänzenden Verordnungen auf die Höhe dieser Kosten sowie
auch der Schiedsgerichtskosten keinen direkten Einfluß. Die näheren
Zahlenangaben sind der auf S. 192 befindlichen Zusammenstellung zu ent
nehmen.
Der Verwaltungskostensatz ist übrigens bei den einzelnen An
stalten außerordentlich verschieden und bestimmt sich auf der einen Seite
nach der Höhe der durchschnittlichen Beitragseinnahmen (Lohnklasscn!),