Full text: Das Konkursverfahren

Mewes, Reichsiiwalidenverficherung. 
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die allgemeine Verwaltung (Gehälter, Reisekosten, Pensions 
beiträge, Bureaubedürsnisse und dergleichen), ferner 
die Kosten des Verfahrens bei der Rentengewährung und 
-Entziehung (ärztliche Gutachten, Tagegelder der Beisitzer bei 
den lokalen Verwaltungsbehörden und dergleichen), weiter 
die Schiedsgerichts-, Berufungskosten usw. und endlich 
die Ausgaben für die Beitrags lei stung (Druckkosten für 
Marken usw., Kontrolle über die richtige Beitragsverwendung, 
Vergütungen an Krankenkassen und dergleichen, die stellenweise 
den Einzug der Beiträge besorgen). 
Die j ä h r l i ch e n A u f w e n d u n g e n der Versicherungsanstalten und 
Sonderkassen für Verwaltungskosten lassen ein merkliches Ansteigen 
erkennen. Sie betrugen z. B. 
im Jahre 1895: 5,6 Mill. Mk. 
„ 1900: 10 
,, 1905: 14,7 „ ., 
.. .. 1910: 21,4 „ „ 
Das Verhältnis zu den gleichzeitigen (eigenen) Jahreseinnahmen 
der Anstalten stellte sich aus 5,2 % bzw. 6,4% bzw. 7,2 % bzw. 8,4%. 
Die Ursache dieser Steigerung liegt hauptsächlich in dem Anwachsen der 
allgemeinen Verwaltungskosten, die mit der Zunahme der Beamten, 
dem Steigen der Gehälter usw. Wohl allgemein festzustellen ist. In den 
allgemeinen Verwaltungskostcn sind übrigens auch die nicht unbeträcht 
lichen Beiträge enthalten, mit denen wohl alle Anstalten die verschiedensten 
Einrichtungen zur Förderung der Gesundheitspflege und der Wohlfahrt 
zu unterstützen pflegen. Daneben sind aber auch die Kosten des Ver 
fahrens bei der Gewährung und Entziehung von Renten beträchtlich 
gestiegen; es beruht das auf der sorgfältigeren und schärferen Prüfung 
der Rentenanträge, die in neuerer Zeit bei den örtlichen Verwaltungs 
behörden durchgeführt worden ist. Ausgaben dieser Art sind auf der 
anderen Seite in der Regel mit Ersparnissen an Renten verbunden. Im 
übrigen haben die Versicherungsträger nach Lage der Gesetzgebung und 
nach den ergänzenden Verordnungen auf die Höhe dieser Kosten sowie 
auch der Schiedsgerichtskosten keinen direkten Einfluß. Die näheren 
Zahlenangaben sind der auf S. 192 befindlichen Zusammenstellung zu ent 
nehmen. 
Der Verwaltungskostensatz ist übrigens bei den einzelnen An 
stalten außerordentlich verschieden und bestimmt sich auf der einen Seite 
nach der Höhe der durchschnittlichen Beitragseinnahmen (Lohnklasscn!),
	        
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