Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Das Wollen. 
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und sagen dann, daß der Wollende auf Etwas entweder „vermittelnd 
zielen“ oder „nahe zielen‘ oder „entfernt zielen“ kann. 
„Wollen mit Fern-Ziel“ kann entweder ein „Wollen mit imma- 
nentem Fern-Ziele‘“ („immanentes Wollen‘) oder ein „Wollen 
mit transzendentem Fern-Ziele‘ („transzendentes Wollen‘‘) sein. 
Ein „Wollen mit immanentem Fern-Ziele‘‘ liegt dann vor, wenn der 
Wollende weiß, daß er jenen Einzelwesen-Zustand, der ihm als „Fern- 
Ziel“ vorschwebt, nach dem gewollten Lustgewinne „erfahren“, ins- 
besondere wahrnehmen wird. Ein „Wollen mit transzendentem Fern- 
Ziele‘ liegt hingegen vor, wenn der Wollende weiß, daß er jenen 
Einzelwesen-Zustand, der ihm als „Fern-Ziel‘“ "vorschwebt, überhaupt 
nicht „erfahren“, insbesondere nicht wahrnehmen wird. Nur hinsichtlich 
des „Fern-Zieles‘‘ können wir ein „immanentes Wollen‘ von einem 
„transzendenten Wollen‘ unterscheiden, da selbstverständlich hinsicht- 
lich des ‚„Zieles‘‘ jedes Wollen ein „immanentes Wollen‘ ist, jeder 
Wollende meint, daß er den als „Ziel‘ gewußten KEinzelwesen-Zustand 
vor dem gewolltem Lustgewinne erfahren wird. Ein „transzendentes 
Fern-Ziel“ kann entweder ein „wegen Erfahrungs-Unmöglich- 
keit transzendentes Fern-Ziel“ oder ein „wegen Erfahrungs- 
gleichgültigkeit transzendentes Fern-Ziel“ sein. Im ersteren 
Falle meint der Wollende, daß er den als „Fern-Ziel“ gewußten Einzel- 
wesen-Zustand niemals ‚erfahren‘ kann, im letzteren Falle meint der 
Wollende, daß er den als „Fern-Ziel‘ gewußten Einzelwesen-Zustand 
deshalb nicht „erfahren‘“ wird, weil diese „Erfahrung“ ihm gleichgültig 
ist, er also nicht die Bedingungen dafür, daß er jenen Einzelwesen- 
Zustand ‚erfährt‘, insbesondere „wahrnimmt‘‘, herbeiführen wird. Wer 
Sich z. B. am Bord eines Schiffes auf hoher See befindet und einen 
Körper, aus dessen Besitz ißhm Unannehmlichkeiten erwachsen könnten, 
ins Wasser werfen will, dessen „Ziel“ ist etwa „jener Körper im Wasser‘‘, 
während sein „Zweck‘“ jene Körperbestimmtheit als „Erfahrung“ ist, so 
daß er Lust daran gewinnen will, daß jene erfahrene Körperbestimmt- 
neit die mitwirkende Bedingung dafür abgeben wird, daß jener Körper 
den Meeresgrund erreicht. „Jener Körper am Meeresgrunde*‘ ist aber 
Selbstverständlich für den Wollenden ein „Fern-Ziel‘‘, und zwar ein 
„wegen Erfahrungs-Unmöglichkeit transzendentes Fern-Ziel‘“. Die be- 
deutsamsten Fälle des „Wollens mit wegen Erfahrungs-Unmöglichkeit 
transzendentem Fern-Ziele‘“ sind aber jene, da jemand „Verfügungen 
von Todeswegen‘‘ trifft, überhaupt als Wollender eine „Fern-Zielwirkung“ 
im Auge hat, die nach seiner Meinung erst nach seinem Tode eintreten 
Wird. Pflanzt z. B. jemand in hohem Alter eine Eiche, damit sich 
die Enkelkinder „an ihrem Schatten erfreuen“, so ist jener Zustand der 
Eiche, in welchem sie „Schatten spendet“, für ihn ein „wegen Erfahrungs- 
ünmöglichkeit transzendentes Fern-Ziel‘‘. Ebenso ist für jemanden, der
	        
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