Die Macht.
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zugehörig wurde. ‚Nützlichkeit‘ ist ferner entweder „absichtlich
wirkbare Nützlichkeit“ oder „absichtlich nicht wirkbare
Nützlichkeit“. „Absichtlich wirkbare Nützlichkeit“ liegt vor, wenn
besondere Nützlichkeit besonderen Einzelwesens ihm durch tätiges Wirken
gewirkt werden kann, „absichtlich nicht wirkbare Nützlichkeit‘ liegt
hingegen vor, wenn besondere Nützlichkeit besonderen Einzelwesens
ihm durch tätiges Wirken überhaupt nicht gewirkt werden kann.
Vom ‚„Nützen‘‘ im Sinne von „Nützend sein‘ und vom „Nutzen“
im Sinne von „der Nutzen‘ unterscheidet sich aber „das Nutzen‘
im Sinne von „Benützen‘‘, „Ausnützen‘, „Nutzen ziehen‘, „verwerten“.
Das „Nutzen“ ist stets ein tätiges Wirken, welches wir, um Mißverständ-
nisse zu vermeiden, stets als „‚Benützen‘‘ („„Ausnützen‘“, „Nutzen ziehen‘‘,
„verwerten‘) bezeichnen wollen. Ein „Benützen‘“ ist jedes tätiges
Wirken insoferne, als der Strebende weiß, daß der Erfolg seines tätigen
Wirkens von besonderen „Nützlichkeiten‘“ abhängig ist, und zwar nicht
nur von den ‚„Nutzbarkeiten‘‘ („„Brauchbarkeiten‘‘), sondern auch von
anderen seinen Erfolg wirkend oder fördernd bedingenden ‚‚Nützlich-
keiten‘, also auch von seinem wirkenden Wollen und von jenen, be-
sonderen Einzelwesen zugehörigen Allgemeinen, durch welche eine
Verhinderung seines Erfolges ausgeschlossen ist, in welchem Sinne
nan z. B. sagt: „Er hat die Abwesenheit des Lehrers benützt, um. . .'‘.
„Benützte Nützlichkeit‘ ist also jede Nützlichkeit, welche eine in
besonderem Streben gewußte Bedingung für den Erfolg des‘ jenem
Streben gegebenen „eigenen tätigen Wirkens“ abgeben hat. Jeder „er-
folgreich tätig Wirkende“ ist also auch ein „Benützer“, „Verwerter“
desonderer ‚‚Nützlichkeiten‘. Aus dem Gesagten ergibt sich, daß das
„Gebrauch machen‘ nur ein besonderes „Benützen‘, ‚„Verwerten‘‘,
nämlich ein „Benützen“, „,Verwerten“ der „„Leistungs-Grundlage-Werte‘‘
ist, während das „Benützen‘“, „Verwerten‘“ der anderen Leistungs-
Werte nur ein „Quasi-Gebrauch machen“ genannt werden kann,
50 daß also jedes ‚„„Benützen‘‘, „„Verwerten‘ ein „Gebrauchen‘ und ein
„Quasi-Gebrauchen‘‘ ist, Vom ‚„Benützen‘“, „Verwerten‘“ unterscheidet
sich wieder ein Sachverhalt, den man als „den Nutzen von Etwas
haben“ bezeichnet, mit welcher Rede gesagt wird, daß in der Welt
kraft besonderer Nützlichkeit ein auf besondere Seele bezogener Wert
verwirklicht wurde. Jene Seele nennen wir auch den „Nutzenbe-
zogenen‘“, der also stets „von Etwas‘, nämlich „von einer besonderen
Nützlichkeit“ den „Nutzen hat‘, ohne daß er jenen „Nutzen“ Kraft
jener ‚Nützlichkeit‘ selbst tätig gewirkt haben muß. Vom „den Nutzen
an Etwas haben“ unterscheidet sich schließlich das „Etwas genießen“,
Jener „genießt Etwas‘, der an Etwas als ‚‚,Erfahrenem‘‘, insbesondere
als „Wahrgenommenem“‘ Lust hat, so daß also alles „Erfahrene‘“ als
Lust-Gegenständliches einen „Genuß“ darstellt. Hat aber jemand ‚den