Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

468 
VIII. Kapitel, 
einen und denselben Adressaten mehrere Verhalten-Werbungen derart 
richten, daß a) jeder der Werber meint, mit seiner Verhalten-Werbung 
den Adressaten zu besonderem Verhalten veranlassen zu können, und 
b) keine der Entsprechungen zu einer dieser Verhalten-Werbungen die 
Entsprechung zu einer anderen dieser Verhalten-Werbungen ausschließt. 
„Mehrere von je besonderem Werber an einen Adressaten gerichtete 
verträgliche selbständige Verhalten-Werbungen“ liegen z. B. vor, wenn 
A zu B sagt: „Zahlen Sie mir endlich die 5000 Mark zurück“, ferner 
C zu B sagt: „Geben Sie mir das geliehene Buch zurück!“ und schließ- 
lich D zu B sagt: „Spielen Sie mit mir eine Partie Schach!“. „Mehrere 
an einen Adressaten gerichtete unverträgliche selbständige Verhalten-Wer- 
bungen“ sind wieder entweder „mehrere von einem Werber an einen 
Adressaten gerichtete unverträgliche selbständige Ver- 
halten-Werbungen“ oder „mehrere von je besonderem 
Werber an einen Adressaten gerichtete unverträgliche 
selbständige Verhalten-Werbungen“. „Mehrere von einem 
Werber an einen Adressaten gerichtete unverträgliche selbständige Ver- 
halten-Werbungen“ liegen vor, wenn ein Werber an einen Adressaten 
mehrere Verhalten-Werbungen derart richtet, daß er a) meint, mit jeder 
dieser Verhalten-Werbungen den Adressaten zu besonderem Verhalten 
veranlassen zu können und b) die Entsprechung zu einer dieser Ver- 
halten-Werbungen die Entsprechung zu einer anderen dieser Verhalten- 
Werbungen ausschließt. „Mehrere von einem Werber an einen Adres- 
saten gerichtete unverträgliche selbständige Verhalten-Werbungen“ liegen 
z. B. vor, wenn A dem B sagt: „Um 4 Uhr tragen Sie diesen Brief 
zu C“ und später, die erste Werbung vergessend, sagt: „Von 4—5 Uhr 
bleiben Sie zu Hause!“. „Mehrere von je besonderem Werber an einen 
Adressaten gerichtete unverträgliche selbständige Verhalten-Werbungen“ 
liegen vor, wenn mehrere Werber an einen und denselben Adressaten 
mehrere Verhalten-Werbungen derart richten, daß a) jeder der Werber 
meint, mit seiner Verhalten-Werbung den Adressaten zu besonderem 
Verhalten veranlassen zu können und b) die Entsprechung zu einer 
dieser Verhalten-Werbungen die Entsprechung zu einer anderen dieser 
Verhalten-Werbungen ausschließt. „Mehrere von je besonderem Werber 
an einen Adressaten gerichtete unverträgliche selbständige Verhalten- 
Werbungen“ liegen z. B. vor, wenn B nur 1000 Mark besitzt, und A, 
C und D von B die Zahlung von je 1000 Mark beanspruchen. Liegen 
„mehrere von je besonderem Werber an einen Adressaten gerichtete un- 
verträgliche selbständige Verhalten-Werbungen“ derart vor, daß a) jeder 
der Werber weiß, daß an den Adressaten seiner Werbung von einem an- 
deren Werber bzw. von anderen Werbern eine mit seiner Werbung un- 
verträgliche Verhalten-Werbung gerichtet wurde bzw. mit seiner Werbun g 
unverträgliche Verhalten-Werbungen gerichtet wurden und b) jeder der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.